Wie die Bild Zeitung berichtet, kann es einen Unterschied machen, ob ein Test im Krankenhaus oder ambulant (beim niedergelassenen Arzt) eingesetzt werden soll. Während Krankenhäuser ein beliebiges Medizinprodukt (wie etwa den Bluttest) schon einsetzen und abrechnen können, wenn der G-BA es nicht als gesundheitsschädlich ausgeschlossen hat, kann es ein niedergelassener Arzt erst verschreiben und abrechnen, wenn es der G-BA ausdrücklich empfiehlt.
Somit muss die Prüfung durch den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ weiterhin abgewartet werden, bis der neue Bluttest aus Heidelberg auch tatsächlich in den Praxen anwendbar ist – und auch möglicherweise von Kassen übernommen wird.