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Belege aus der Apotheke immer aufbewahren!

Bestimmte Medikamente kannst Du von der Steuer absetzen

Oft können Ausgaben für die Gesundheit in der Steuererklärung geltend gemacht werden - als außergewöhnliche Belastungen. Daher lohnt es sich die Kassenbelege der Apotheke aufzubewahren.

Welche Arzneimittel können abgesetzt werden?

Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt: „Der Fiskus berücksichtigt nur Aufwendungen, die medizinisch notwendig sind.“ Das bedeutet, dass nur die Kosten der Medikamente abgesetzt werden können, die ein Arzt verschrieben hat. Wenn weitere Ausgaben auf dem Kassenzettel – wie beispielsweise Husten-Bonbons oder Kopfschmerztabletten – vermerkt wurden, ist dies nicht weiter problematisch. Jedoch wirken sich diese Beträge nicht steuermindernd aus.

Belege sollten unbedingt als Nachweis aufbewahrt werden – mindestens bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. 

Nicht alle rezeptpflichtige Medikamente betroffen

Das ärztlich verordnete Viagra kann in der Steuererklärung bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden. Die Rechnungen des Arzneimittels sollten also über das ganze Jahr hinweg gesammelt werden. Die Antibabypille hingegen kann in der Regel nicht abgesetzt werden, da sie als Form der Schwangerschaftsverhütung typische Kosten der Lebensführung verursacht.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Pille aus medizinischer Sicht eingenommen werden muss, kann man das in Einzelfällen doch geltend machen. Gründe dafür können Zyklusstörungen, hormonell bedingte Akne oder Erbkrankheiten wie Schizophrenie sein.

Quelle: T-Online / Finanztip