In diesem Fall darf der Chef das Attest ablehnen!
Mit einer Krankmeldung vom Arzt erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt. Doch auch hier ist Vorsicht geboten - denn nicht jedes Attest muss vom Chef akzeptiert werden.
Mit einer Krankmeldung vom Arzt erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt. Doch auch hier ist Vorsicht geboten - denn nicht jedes Attest muss vom Chef akzeptiert werden.
Gerade jetzt in der Hochsaison der Erkältungs- und Grippezeit ist es vielen schlichtweg nicht möglich, zur Arbeit zu gehen. Der Kopf und die Glieder schmerzen, die Nase ist verstopft und der Husten raubt einem den Schlaf. Höchste Zeit für ein ärztliches Attest mit dem man sich bei seinem Arbeitgeber ordnungsgemäß krank meldet und dabei in den Genuss der Lohnfortzahlung kommt. Das Gehalt wird trotz Abwesenheit weiterhin gezahlt.
Doch so einfach eine vom Arzt verschriebene Krankmeldung auch erstellt und abgegeben ist, der Chef muss sie nicht hinnehmen und kann sie tatsächlich auch ablehnen.
Diese Aussage mag für viele erstaunlich erscheinen und ist dennoch wahr. Denn Arbeitgeber können tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) immer dann zurückweisen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter in Wirklichkeit gar nicht krank ist und es sich bei dem Attest um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt.
Wird mit Hilfe einer AU salopp gesagt „blau gemacht“ und sich dadurch die Entgeltfortzahlung erschlichen, wird juristisch gesehen ein Betrug am Arbeitgeber vorgenommen. Infolgedessen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie etwa eine Abmahnung und schlimmstenfalls sogar eine Kündigung.
In der Praxis gestaltet sich das Zurückweisen einer Krankschreibung jedoch sehr schwierig. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist per se beweiskräftig. Um diesen Beweis außer Kraft zu setzen, muss der Arbeitgeber stichhaltige Indizien vorweisen können, die einen ernsthaften und damit begründeten Zweifel am Attest aufkommen lassen. Nur so ist es möglich, eine zu Unrecht ausgestellte Krankschreibung auszuhebeln. Ein Arzt wird dies vor Gericht jedoch wohl kaum zugeben.
Wird ein Attest ohne vorherige Untersuchung ausgestellt, kann der Arbeitgeber dieses anzweifeln. Wird darüber hinaus eine Krankmeldung mehr als drei Tage rückwirkend ausgestellt oder kündigt ein Mitarbeiter sein Kranksein beispielsweise nach einem Streit regelrecht an, kann der Chef die gelbe Bescheinigung ebenfalls zurückweisen. Meldet sich ein Arbeitnehmer ständig unmittelbar vor oder nach dem Urlaub krank oder verweigert die Untersuchung von einem medizinischen Dienst, kann der Chef ebenfalls erheblichen Zweifel an der ausgestellten AU äußern. Wird der Mitarbeiter während der Krankschreibung dabei beobachtet, wie er einer anderen Tätigkeit nachgeht, die für einen Kranken nicht üblich ist, kann dies ebenfalls zu einer Ablehnung des Attests führen.