Schockmoment Strafanzeige: So reagierst Du richtig
Wenn eine Strafanzeige in den Briefkasten flattert, ist der Schock groß. Aber wie verhältst du dich richtig? Wir verraten es dir.
Wenn eine Strafanzeige in den Briefkasten flattert, ist der Schock groß. Aber wie verhältst du dich richtig? Wir verraten es dir.
Wenn eine Strafanzeige in den Briefkasten flattert, ist der Schock groß. Tatsächlich ist es gar nicht so selten, dass selbst unbescholtene Bürger plötzlich von einem Mitmenschen wegen einem mehr oder minder schweren Delikt angezeigt werden. Heute sind Strafanzeigen bequem online möglich, was die Hemmschwelle reduziert. Erinnerst du dich noch an die letzte hitzige Diskussion in den sozialen Netzwerken? So manch einer zeigt schon kleinste Beleidigungen an, die dir im Eifer des Gefechts über die Lippen bzw. die Finger gehuscht sind. Aber wie verhältst du dich richtig? Wir verraten es dir.
Zusammen mit der Anzeige flattert meist die Vorladung zur Aussage bei der Polizei ins Haus. Hattest du noch nie Berührungspunkte damit, ist der erste Impuls fast immer der Falsche. Da du dir keiner Schuld bewusst bist, möchtest du natürlich eine Aussage machen und die Dinge klarstellen. Ein häufiger Fehler, wie dir ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mitteilen wird.
Die Polizei kann dir nicht weiterhelfen. Sie nimmt deine Aussage auf und leitet sie dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Problem ist, dass nicht jeder wirklich weiß, welche Aussagen gegenüber der Polizei sinnvoll sind und wo man lieber nichts sagt.
Die bessere Option ist es daher, einen Anwalt zu konsultieren und zunächst einmal einen Blick in die Akten zu werfen. Der Fachanwalt bekommt diesen Zugriff und kann dir dann mitteilen, was dir vorgeworfen wird und welche Beweise dafür vorliegen.
Herrin des Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, daher reicht deine Aussage hier völlig aus. Widerstehe dem Drang der Rechtfertigung, selbst wenn du völlig zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wirst. Dein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufzunehmen und dort kannst du direkt und nach einem vorherigen Briefing deine Aussage vornehmen.
Manchmal plauderst du Informationen an die Polizei aus, die für dich selbst schädlich sind, obwohl du nichts falsch gemacht hast.
Wurdest du völlig zu Unrecht angezeigt, ist der Zorn auf den Anzeigensteller verständlicherweise groß. Doch selbst wenn du eine Straftat begangen hast, ist der Fakt der Anzeige nicht selten ein Grund für Wut. Anstatt den Anzeigensteller zur Rede zu stellen, verhalte dich ruhig und agieren nur noch über deine Fachanwalt.
Würdest du die betreffende Person anrufen, womöglich sogar anschreien und deinem Zorn freien Lauf lassen, ebnet das gleich den Weg für die nächste Anzeige und verschlechtert Ihren Eindruck, den du hinterlässt. Ruhig bleiben und die Experten handeln lassen, lautet in dem Fall die Devise.
Es ist eine gute Einrichtung, dass Menschen Straftaten schnell und einfach anzeigen können. Für viele Opfer echter Straftaten ist es eine große Überwindung zur Polizeistation zu gehen, digital lässt sich die Anzeige leichter erstellen. Leider ermutigt das aber auch viele Menschen, Nachbarschaftsstreits und sonstige Diskussionen zum Anlass zu nehmen, das Rechtswesen einzuschalten. Freilich mag man über die Sinnhaftigkeit dessen diskutieren, die Gefahr einer Anzeige ist aber durch die Möglichkeiten angestiegen. Panik ist aber der falsche Begleiter. Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist und nichts getan hast, wird das spätestens im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft aufgeklärt. Und falls die Anzeige begründet erfolgt, ist Kontakt zum Fachanwalt umso wichtiger, um die bestmögliche Verteidigung für dich zu ermitteln.