Kindergeld-Erhöhung: So kriegst du den Zuschuss
Zum 1. Januar 2023 steigt das Kindergeld, wenigstens ein kleiner Geldsegen für Familien. So bekommt ihr den Zuschuss.
Zum 1. Januar 2023 steigt das Kindergeld, wenigstens ein kleiner Geldsegen für Familien. So bekommt ihr den Zuschuss.
Die Inflation, die steigenden Gas- und Strompreise und höheren Kosten für Lebensmittel belasten Familien in Rheinland-Pfalz. Umso erfreulicher ist es nun, dass das Kindergeld ab Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind (vorher 219 Euro pro Kind) erhöht wird.
Für die ersten beiden Kinder wird es dann monatlich jeweils 31 Euro mehr geben als bisher. Beim dritten Kind ist es ein Plus von 25 Euro. Nur der Betrag für das vierte Kind wird nicht erhöht, er liegt auch jetzt schon bei 250 Euro im Monat.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Familien, wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist und im Familienhaushalt lebt - mit angemeldeten Wohnsitz in Deutschland bzw. der EU. Ist ein Kind bereits volljährig, kann jedoch bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeld beantragt werden, wenn das Kind eine Ausbildung macht, studiert oder sich in einer Übergangszeit z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn befindet. Der Antrag auf Kindergeld muss dann online gestellt werden.
Die Ausschüttung des Betrages erfolgt über eine monatliche Auszahlung. Eltern, die bereits Kindergeld erhalten oder den Antrag dafür erfolgreich gestellt haben, müssen, laut Bundesagentur für Arbeit, nichts unternehmen - die Beträge werden automatisch angepasst und in der neuen Höhe ausgezahlt. Dasselbe gilt für den ab 2023 steigenden Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen.
Wie in den vergangenen Jahren richten sich die Auszahlungstermine für Kindergeld auch 2023 nach der Kindergeldnummer. Je nachdem, wie die Endziffer des Kindes lautet, kommt die Auszahlung des Kindergeldes zu Beginn oder am Ende eines Monats.
Hier, auf der Website der Bundesagentur, können die Auszahlungstermine eingesehen werden.
Gute Nachrichten gibt es auch für Familien mit kleinen Einkommen. Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag wird ebenfalls ab Januar 2023 erhöht. Statt bisher 229 Euro gibt es dann 250 Euro pro Kind pro Monat. Damit sollen die zusätzlichen Belastungen für Familien aufgrund der Inflation abgemildert werden.
Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.
Perspektivisch soll das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden, die diverse Familienleistungen bündeln würde. Mit der Kindergrundsicherung soll es einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen geben. Familien mit einem geringen Einkommen sollen einen Zusatzbetrag erhalten.
Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), soll die erste Kindergrundsicherung bereits 2025 ausbezahlt werden. Über die Höhe ist der Nachrichtenagentur dpa zufolge allerdings noch nichts bekannt.