Wer bald seinen Führerschein umtauschen muss
Der unbefristete Lappen gehört der Vergangenheit an. Bis 2033 sollen ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf sein und hierfür gibt es jetzt schon Fristen.
Der unbefristete Lappen gehört der Vergangenheit an. Bis 2033 sollen ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf sein und hierfür gibt es jetzt schon Fristen.
Seit März 2019 ist es amtlich: Unsere Führerscheine müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Das Verfallsdatum wurde neu gestaffelt. Die entsprechende Verordnung hat die EU durchgedrückt. Bekannt ist dies schon seit 2016, aber das Verfahren ist erst im März mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auch in Deutschland offiziell in Kraft getreten, berichtete Focus Online.
Wichtig: Zu unterscheiden ist dabei, dass die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt, das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument ansich und hat nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die es vorsieht, dass es ab 2033 ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente geben soll. Außerdem sollen alle „Lappen“ in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden, damit ein Missbrauch verhindert wird.
Rund 43 Millionen Führerscheine, so das Bundesverkehrsministerium, müssen umgetauscht werden. 15 Millionen Papier-Führerscheine sowie 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine sind in Deutschland im Umlauf.
Die EU sieht für den Führerschein-Umtausch eine zeitliche Staffelung vor, die sich nach dem Ausstellungs- bzw. Geburtsdatum der Führerscheininhaber*innen orientiert. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
Zwei Unterscheidungen für Umtauschpflicht:
Wie Focus Online unter Berufung auf den Verkehrsausschuss erklärt, müssen ältere Fahrer*innen ihren Führerschein nicht tauschen. Es solle ihnen damit erspart werden, das Dokument umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag im Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.
Damit ein Ansturm auf die Behörden verhindert wird, werden laut Gesetz die Umtauschfristen gestaffelt.
Betroffen vom frühesten Umtauschtermin sind vor allem ältere Fahrer*innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben.
Wer seinen Führerschein erst im Jahr 2012 bis 2013 erworben hat, kann sich noch Zeit lassen, denn hier liegt der Stichtag erst im Jahr 2033.
Hier sind alle Bestimmungen zusammengestellt - abgestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer*innen und Ausstellungsdatum der Führerscheine:
Bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:
Nach Geburtsjahr gestaffelt:
Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine:
Nach Ausstellungsjahr geregelt:
Möglichst viele Alt-Führerscheine sollen bis zum Jahr 2028 umgetauscht worden sein, denn ab diesem Zeitpunkt verlieren auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen verlängert werden, erklärt der Verkehrsausschuss im Bundesrat.
Die Verlängerung der "Pappe" muss auf eigene Kosten getragen werden. Für den Umtausch benötigt man ein neues Foto, den alten Führerschein, den Personalausweis oder den Pass. Eine erneute Prüfung oder etwaige Eignungstests sind bei normalen PKW- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen.
Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.
Übrigens: Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro!