Ein Mann hält zahlreiche Batterien in der Hand
picture alliance / dpa Themendienst | Franziska Gabbert
Ein Mann hält zahlreiche Batterien in der Hand
Neue Gesetze im September 2025

Von Batteriegesetz bis Warntag: Das ändert sich im September

Im September 2025 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft: von höheren Azubi-Gehältern, neuen Gesetzen bis zu digitalen Innovationen. Das wird im Herbst wichtig!

Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Am 11. September steht der nächste bundesweite Warntag an, mit dem Ziel, die Bevölkerung besser auf Notfälle und mögliche Katastrophen vorzubereiten. Um 11 Uhr heulen Sirenen, Warn-Apps und Cell Broadcasts, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen. Um 11.45 Uhr folgt die Entwarnung. Der jährliche Test soll Schwachstellen im Warnsystem aufdecken und die Bevölkerung für den Ernstfall sensibilisieren. 

 

EU Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher

Die Verordnung, EU Data Act, gilt ab dem 12. September. Damit erhalten Verbraucher erstmals volle Kontrolle über die Daten ihrer vernetzten Geräte wie Smart-TVs, E-Bikes und Haushaltsgeräte. Das Ziel ist mehr Transparenz bei Gerätedaten. Unternehmen müssen detailliert offenlegen, welche Informationen gesammelt und wie sie genutzt werden. Damit soll auch eine Stärkung des Wettbewerbs und die Erleichterung von Reparaturen und Dienstleistungen einhergehen. 

Elektronische Patientenakte wird verpflichtend

Am 30. September endet die Übergangsfrist für die elektronische Patientenakte (ePA). Ab Oktober müssen Ärzte, Apotheken und Krankenkassen sie verpflichtend nutzen. Patienten können ihre Gesundheitsdaten so zentral speichern und verwalten.

Die ePA bündelt medizinische Informationen zentral auf Servern der Krankenkassen und ist über die elektronische Gesundheitskarte oder eine App abrufbar. Versicherte erhalten automatisch eine Akte, sofern sie nicht widersprechen. Wer die App seiner Krankenkasse nutzt, kann selbst festlegen, welche Ärzte oder Einrichtungen Zugriff auf die Daten haben. Ziel der Einführung ist es, die Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern und langfristig die Versorgung zu optimieren.

Neues Batteriegesetz erleichtert Recycling

Ein neues Batteriegesetz erleichtert ab Mitte September die Rückgabe von Altbatterien. Ziel ist es, Recyclingquoten zu erhöhen und die Umwelt zu entlasten.

Für Verbraucher bedeutet das: Altbatterien und Akkus – auch von E-Bikes oder E-Scootern – können künftig kostenlos an kommunalen Sammelstellen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden. Hersteller und Händler sind verpflichtet, funktionierende Rücknahmesysteme einzurichten.

Neben der Entsorgung regelt das Gesetz auch strengere Vorgaben zu Kennzeichnung, Leistung und Sicherheit von Batterien. Damit soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt und eine nachhaltigere Nutzung von Ressourcen erreicht werden.

Erhöhte Mindestausbildungsvergütung für Azubis

Ab September 2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf 682 Euro brutto monatlich für neue Azubis. Der neue Satz gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die in diesem Jahr beginnen – und liegt 33 Euro über dem Vorjahreswert. Ziel der Anpassung ist es, jungen Menschen eine bessere finanzielle Grundlage während ihrer Ausbildung zu bieten und die duale Ausbildung attraktiver zu machen. Gleichzeitig soll die Erhöhung dazu beitragen, den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs langfristig zu sichern.

Vorstellung neuer Apple Produkte

Am 9. September präsentiert Apple die neue iPhone 17-Serie, die mit einem leistungsstarken A19-Chip und verbesserten Kamerafunktionen daher kommen wird. 

Für Schlagzeilen sorgt währenddessen das iPhone 17 Air, das nur 5,5 Millimeter dünn ist und als bisher schlankstes Modell gilt. Neben den neuesten Smartphones werden aber auch neue iPads und Apple Watches vorgestellt. 

Wärmepumpen müssen mit Zähler ausgestattet werden

Vermieter müssen bis zum 30. September zentrale Wärmepumpenanlagen mit geeigneten Zählern ausstatten, damit Heiz- und Warmwasserkosten künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden können. Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz und eine gerechtere Kostenverteilung. Gleichzeitig soll die neue Regelung Anreize zum sparsamen Heizen schaffen und einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz leisten.

YPS-Magazin feiert sein Comeback

Das Kult-Magazin "Yps" feiert zum 50. Geburtstag sein Comeback. Am 4. September erscheint eine Doppel-Ausgabe mit klassischen Comics, spannenden Experimenten zum Nachmachen und die beliebten Retro-Gimmicks. 

"Yps" war in den 70ern und 80ern eine der beliebtesten Kinderzeitschriften in Deutschland und prägte das Wort "Gimmick". Die Sonderausgabe erinnert an die Kindheit, die Kult-Helden und die ungewöhnlichen Spielzeuge der Originalausgaben.

Radikal Hecken- und Baumschnitte noch verboten

Wer in seinem Garten Hecken, Büsche oder Gehölze stark zurückschneiden oder entfernen möchte, muss sich noch gedulden. Nach §39 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Radikalschnitte zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Ziel ist es, brütende Vögel und ihre Nester zu schützen.

Form- und Pflegeschnitte erlaubt:
Kleinere Schnittmaßnahmen zur Pflege oder Formgebung sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt. Dabei sollten Gartenbesitzer jedoch auf eventuell vorhandene Nester achten und diese verschonen.

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