Sicher unterwegs an Fastnacht: Wichtig für Autofahrer!
Am besten wäre es, das Auto an Fastnacht einfach stehenzulassen, doch manchmal ist das nicht möglich. Was Autofahrer in Bezug auf Kostüm und Parkplatzsuche jetzt unbedingt beachten sollten.
Am besten wäre es, das Auto an Fastnacht einfach stehenzulassen, doch manchmal ist das nicht möglich. Was Autofahrer in Bezug auf Kostüm und Parkplatzsuche jetzt unbedingt beachten sollten.
Die wichtigste Frage, die sich während der Fastnachtszeit stellt ist, darf ich verkleidet Auto fahren oder droht mir dann Ärger oder sogar ein Bußgeld?
Während der Fahrt sollte man lieber auf ausladende Kostüme, üppige Perücken und Masken verzichten. Es ist jedoch nicht ausdrücklich untersagt, im Kostüm zu fahren. § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt jedoch fest, dass die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit des Fahrers durch das Kostüm nicht behindert werden darf. Auf Masken und starre Kostüme sollte daher verzichtet werden.
Das Unfallrisiko kann sich jedoch schon durch kleinere Behinderungen erhöhen, zum Beispiel wenn die Clownsmaske die Sicht auf die gesamte Straße einschränkt oder wenn mit klobigen Schuhe gefahren wird und dadurch das Feingefühl beim Bremsen verloren geht.
Was passiert, wenn man mit Kostüm einen Unfall baut?
Wer kostümiert einen Verkehrsunfall verursacht, handelt fahrlässig. Wurde die Wahrnehmung durch eine Maske eingeschränkt, verstoßt der Unfallverursacher gegen die Sorgfaltspflicht. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld rechnen - auch wenn er mit einer Maske in eine Verkehrskontrolle gerät, da Autofahrer ihr Gesicht nicht verstecken dürfen.
Wurde der Schaden grob fahrlässig aufgrund einer Kostümierung verursacht, kann die Versicherung die Kaskoleistungen verweigern.
Ein absolutes Tabu ist, alkoholisiert Auto zu fahren. Hier hört der Spaß eindeutig auf! Bereits ab 0,3 Promille werden Seh- sowie Reaktionsvermögen beeinträchtigt. Das gilt auch für Fahrradfahrer!
Wird man alkoholisiert am Steuer erwischt, drohen bei 0,5 Promille bereits 500 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Eine Null-Promille-Grenze gilt ohne für Fahranfänger in der Probezeit und Menschen unter 21 Jahre.
Übrigens, wer auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille erwischt wird, kann sogar seinen Führerschein verlieren.
Wer die Nacht durchgefeiert hat, sollte sich am nächsten Morgen nicht gleich ins Auto setzen. Besser ist es auf Bus, Bahn oder Taxi auszuweichen - nicht nur wegen der eigenen Sicherheit, sondern auch der Mitfahrer.
Ist bei einem Autounfall noch Alkohol mit im Spiel, kann dies heftige Konsequenzen haben, u.a. kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit verloren gehen.
Anwohner, die mitten in der Feierzone wohnen, sollten ihr Fahrzeug besser in die Garage stellen, falls vorhanden oder es abseits der Straßenfastnacht abstellen. Aber Achtung, Umzüge schlängeln sich auch gerne mal durch Nebenstraßen und Parkplätze könnten dann mal schnell zur Halteverbotszone werden.
Auch Besucher sollten ihr Fahrzeug am besten auf einem Parkplatz abseits des Trubels abstellen.