Ein Korb voll mit Pilzen
Silvia/Pixabay
Ein Korb voll mit Pilzen
Vorsicht bei Menge und giftigen Gegenstücken

Pilzsaison: Das sollten Sammler unbedingt beachten!

Hauptsaison fürs Pilzesammeln: Im September und Oktober sprießen sie wieder vielerorts aus dem Boden. Dabei sollten Sammler aber nicht allzu eifrig sein, denn das kann kostspielig werden!

Verwechslungsgefahr!

Das Wichtigste vorab! Wer denkt, er geht am Wochenende in den Wald und sammelt einfach mal ein paar Pilze für eine leckere Pilzpfanne oder für das Omelette am Morgen, sollte sich unbedingt vorher informieren. Denn zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein giftiges bis sogar hochgiftiges Gegenstück. Also selbst mit dem Lexikon in der Hand ist die Unterscheidung nicht so einfach, denn die Speisepilze sehen ihrem giftigen Pendant zum Verwechsel ähnlich. 

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (kurz DGfM) weist daher darauf hin, dass man Pilze ohne Expertenwissen nur ernten und essen sollte, wenn man sich wirklich genau auskennt. Es gilt daher: In das Körbchen kommen nur Gewächse, die man ganz sicher kennt. Im Zweifel besser stehen lassen! 

Daran erkennst du giftige Pilze

Damit das Sammeln nicht im Krankenhaus endet, gilt es ein paar wichtige Regeln zu beachten. Wer Pilze sammelt, sollte mit größter Vorsicht vorgehen, denn die Verwechslungsgefahr von genießbaren und giftigen Pilzen ist für Nichtkenner besonders hoch. Experten warnen davor, dass jeder essbare Pilz einen hochgiftigen Doppelgänger hat. Greift man versehentlich zum ungenießbaren oder sogar zum giftigen Exemplar, riskiert man durch den Verzehr ernsthafte Erkrankungen.

Champignon vs. grüner Knollenblätterpilz

Der hochgiftige Knollenblätterpilz werde immer wieder mit Champignons verwechselt. Eine Verwechslung, die tödlich enden kann. Ist man sich nicht sicher, sollte man den Pilz lieber stehen lassen und auf dem Markt kaufen. Auch der Karbol-Champignon wird ebenfalls sehr häufig mit dem essbaren Champignon verwechselt.

Zuerst einmal erkennt man den Knollenblätterpilz an seinem halbkugelförmigen Hut. Der Stiel weist eine grüne bis gelbliche Färbung auf, ist dabei sehr lang und läuft zylinderförmig zu. Er wird bis zu 15 cm breit, hat eine olivgrüne bis gelbgrüne Farbe, die am Rand häufig heller zuläuft. Der Pilz enthält das Gift Amanitin, welches eine organschädigende Wirkung hat. Erst vier bis sechs Tage nach dem Verzehr entfaltet sich das Gift im Körper, wodurch es infolgedessen zu einem Leberversagen kommt. Der Knollenblätterpilz schmeckt nicht giftig, doch selbst der Verzehr von gerade einmal 50 Gramm kann für den Menschen tödliche Folgen haben. Er ist völlig unscheinbar und wird daher leicht mit dem essbaren Champignon verwechselt. 

 

Pfifferling vs. spitzgebuckelter Raukopf

Ist der Pfifferling noch jung, hat er eine weißgelbe Farbe. In diesem Zustand wird er oft mit dem "Falschen Pfifferling" verwechselt. Der ist zwar nicht giftig, aber schwer verdaulich. Beim Verzehr von größeren Mengen kann es zu Magen-Darm-Beschwerden kommen. 

Größere Vorsicht gilt bei einer Verwechslung mit dem spitzgebuckelten Raukopf. Die beiden Pilze stehen sogar oft nebeneinander. Der Raukopf ist hochgiftig bei Verzehr und kann zum Tode führen. Sein Gift zerstört Leber und Nieren. 

Junge Rauköpfe können dem Pfifferling ähneln. Typisch sind für den Pilz sein leuchtend orangebraun gefärbter Hut mit der feinfilzigen Oberfläche und dem meist spitzen Buckel. Die Lamellen stehen etwas entfernt und sind breit angewachsen. Der Spitzgebuckelte Raukopf, wächst im Nadelwald auf sauren Böden.

Der Hut des Pfifferlings hat eine stumpfe Oberfläche und ist meist wellig verbogen. Typisch sind zudem die mehrfach gegabelten und weit am vollfleischigen Stiel herablaufenden Leisten sowie der pfefferartige Geruch.

 

Flockenstieliger Hexenröhrling vs. Satansröhrling

Wo Steinpilze wachsen, ist der flockenstielige Hexenröhrling nicht weit. Auch unter dem Namen "Schusterpilz" bekannt, weist er eine braune, wildlederartige Hutoberfläche auf. Typisch sind die roten Röhren, der rote Stiel und das gelbe Fleisch, das sich beim Anschneiden sofort sehr stark blau verfärbt. Der Stiel ist fein geflockt und trägt kein Netzmuster. Sein giftiger Doppelgänger hat in der unteren Hälfte einen karminroten Stiel oder ein rötliches Netzmuster. Der Satansröhrling hat einen hellen Hut und bei Druck und im Anschnitt färbt er sich nur schwach blau. 

Bei Verzehr erzeugt er Brechdurchfall, ist aber nicht lebensbedrohend. 

 

Steinpilz vs. Gallenröhrling und Satansröhrling

Der Gallenröhrling ist zwar nicht giftig, dem Steinpilz aber zum Verwechseln ähnlich. Dabei kann der Pilz das ganze Essen ruinieren, denn er ist extrem bitter und daher ungenießbar. Vor allem die jungen Exemplare des nicht essbaren Pilzes sehen dem Steinpilz sehr ähnlich.

Das giftige Gegenstück zum Steinpilze ist ebenfalls der Satansröhrling. Er ist zwar nicht tödlich, kann aber Brechdurchfälle hervorrufen.

 

Laut Deutsche Gesellschaft für Mykologie sind fast alle schwer giftigen Pilze Blätterpilze. Man erkennt sie an ihren Lamellen an der Unterseite des Hutes. Doch nicht nur das Gift gefährdet die Gesundheit, auch der Verzehr von alten oder rohen Gewächsen kann unverträglich sein. Roh genießbar sind nur Steinpilze und Zuchtchampignons.

Weitere Infos und Tipps erhältst du hier: 

http://www.pilze-deutschland.de
http://www.dgfm-ev.de

Was tun bei einer Vergiftung?

Wer Vergiftungserscheinungen hat, sollte sich schnellstmöglich behandeln lassen. Typische Symptome einer Vergiftung sind laut Toxikologe Florian Eyer Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Bei den ersten Anzeichen einer Vergiftung sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie rät bei einer Pilzvergiftung zu diesen drei Sofortmaßnahmen:

  1. Arzt oder Giftzentrale kontaktieren.
  2. Pilzreste sichern.
  3. Keine medizinischen Selbstmaßnahmen ergreifen.

Auf keinen Fall soll Milch getrunken oder Kohletabletten gegen Durchfall eingenommen werden. Ersteres kann die Giftaufnahme beschleunigen. Auch Erbrechen sollte nicht begünstigt werden, denn Erbrochenes könnte in der Lunge stecken bleiben. Kinder darf man im Falle einer Vergiftung auf gar keinen Fall mit Hilfe von Salzwasser zum Erbrechen bringen, dies kann tödlich enden. Auf eigene Hausmittel zur Linderung der Beschwerden ist jedoch unbedingt zu verzichten. Denn dadurch können auch schwere gesundheitliche Nachteile entstehen.

Wie viel Pilze darf ich sammeln?

Ganz klar, Herbst ist Pilzzeit. Und es spricht auch gar nichts dagegen, auszuschwärmen und zu sammeln. Doch wer zu viel sammelt, kann sich ein Bußgeld einhandeln. Wie viel ist erlaubt?

Die Menge richtet sich nach dem Eigenbedarf. Man darf also so viele Pilze in den Korb oder ins Netz packen, wie man selbst verwerten kann.

In Baden-Württemberg wurden zwei Männer aus der Schweiz beim Sammeln von neun Kilogramm Steinpilzen erwischt. Die Männer mussten 900 Euro Bußgeld zahlen und durften schlussendlich mit zwei Kilogramm Steinpilzen davonziehen. 

Das Limit variiert je nach Gegend in Deutschland, so die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände. Damit du kein Bußgeld beim Pilzesammeln befürchten musst, solltest du am besten einen Blick in die einzelnen Landeswaldgesetze werfen, hier wird die Menge geregelt. 

Für Rheinland-Pfalz gilt:

Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes, Absätze 1 und 2:

"Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen ist nur mit besonderer Erlaubnis der Waldbesitzenden und nur insoweit gestattet, als die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden."

Für Baden-Württemberg gilt:

Das „Waldgesetz für Baden-Württemberg“ erlaubt es, auf schonende Art Waldfrüchte (auch Pilze) in ortsüblicher Menge zu sammeln. Ein Sammeln in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und Nationalparks ist tabu. Zusätzlich sind einige Pilzarten laut Bundesartenschutzverordnung komplett geschützt und dürfen nicht gesammelt werden. Für private Zwecke darf man maximal zwei Kilo Pilze, wie Pfifferlinge und Steinpilze, pro Person und Tag sammeln. Für gewerbemäßiges Sammeln braucht man in Deutschland eine behördliche Sammelgenehmigung des Landratsamts.

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