Neue Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2023
Die Zeichen stehen auf Veränderung: Ab 1. Juli treten wieder wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die auch unseren Geldbeutel betreffen. Ein Überblick!
Die Zeichen stehen auf Veränderung: Ab 1. Juli treten wieder wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die auch unseren Geldbeutel betreffen. Ein Überblick!
Die Rente steigt, die Beiträge für die Pflegeversicherung werden erhöht und die Gasspeicherumlage verdoppelt sich - ab Juli gibt es Veränderungen, dich sich finanziell sowohl negativ als auch positiv auswirken. Was neu ist, erfährst du in diesem Überblick.
Ab dem neuen Monat dürfen sich über 21 Millionen Rentner über mehr Geld freuen: Die Renten steigen zum 1. Juli 2023! Im Osten wird die Rente um 5,86 Prozent erhöht, im Westen um 4,39 Prozent. Dies ist zum zweiten Mal in Folge eine deutliche Erhöhung. Somit wird ein Jahr früher als geplant - nach fast 33 Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung - der Rentenwert in Ost und West angeglichen.
Ein Rechenexempel: Eine monatliche Rente von 1000 Euro steigt im Westen um rund 44 Euro, eine gleich hohe Rente im Osten um fast 60 Euro. Das liegt an der sogenannten "Angleichungstreppe". Bis 1. Juli 2024 soll es einen einheitlichen Rentenwert geben, dieses Ziel wird jetzt schon erreicht und somit früher als geplant. Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland liegt der Rentenwert dann bei 37,60 Euro.
Ab Juli 2023 wird die vom Bundestag beschlossene neue Pflegereform umgesetzt. Viele Beschäftigte müssen dann höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung zahlen. Der Grund: Mit der neuen Pflegereform sollen die gestiegenen Kosten in der Branche abgefedert und die Finanzierung fairer gestaltet werden.
Um 0,35 Prozentpunkte wird der Beitragssatz auf 3,4 Prozent ab Juli 2023 angehoben und so in Summe über 6 Milliarden pro Jahr in die Pflegeversicherung spülen. Der Arbeitgeberanteil wird paritätisch bei 1,7 Prozent liegen.
Auf Arbeitnehmerseite betrifft dies vor allem Beschäftigte ohne Kinder, die nun mehr leisten müssen. Der Arbeitnehmeranteil bei der Pflegeversicherung steigt von 1,875 Prozent auf 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Familien mit jüngeren Kindern sollen hingegen entlastet werden.
Verdient ein Arbeitnehmer monatlich 3000 Euro Brutto, werden statt bisher 56,25 Euro jetzt 69 Euro vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.
Rentner - vor allem kinderlose - trifft es besonders hart, denn sie müssen die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe leisten, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt, der einen Teil davon übernimmt.
Eine wichtige Änderung beim Bürgergeld betrifft die Freibeträge für Erwerbstätige, denn wer Bürgergeld bezieht und arbeitet, kann ab dem 1. Juli 2023 einen größeren Teil des Einkommens behalten. Die Freibeträge werden erhöht, um einen größeren Anreiz zum Arbeiten zu schaffen.
Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, darf dann 30 Prozent des Einkommens behalten. In der Praxis sind das bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.
Schüler und Azubis können 520 Euro dazuverdienen, ohne dass dies auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Auch für Ehrenamtliche sind zukünftig 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung pro Jahr anrechnungsfrei.
Ab Juli 2023 soll die Änderung endlich umgesetzt werden: Das rosafarbene Papierrezept soll weitestgehend abgelöst und durch das elektronische Rezept ersetzt werden. Ab dem 1.7.2023 sollen gesetzlich Versicherte erstmals mit ihrer Versichertenkarte das vom Arzt ausgestellte Rezept in Apotheken digital einlösen können.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen damit auch Überweisungen für Fachärzte, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden. Für Privatversicherte gilt zunächst weiterhin das blaue Papierrezept. Doch künftig sollen auch privat Krankenversicherte das E-Rezept nutzen können.
Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach funktioniert die Neuerung in den meisten Fällen: "Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein." Zudem betonte Lauterbach, dass das E-Rezept bereits in der Datenbank vorliegt, wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in die Lesegeräte der Apotheken stecken.
Die elektronischen Rezepte sollen Patienten Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen. Unklar ist jedoch noch, ob ab Juli 2023 die Ausstellung von E-Rezepten in allen Arztpraxen bereits möglich ist. Ab 1. Januar 2024 soll dies aber dann Pflicht sein.
So funktioniert das E-Rezept:
Das E-Rezept kann auf drei verschiedene Arten genutzt werden:
Zum Einlösen kann in der Apotheke ganz einfach die Gesundheitskarte in das Lesegerät gesteckt werden. Beim Auslesen wird automatisch geprüft, ob die Karte echt ist. Eine PIN muss nicht eingegeben werden. Das offene Rezept wird vom Apothekenpersonal vom zentralen E-Rezept-Server abgerufen. Daraufhin wird das verschriebene Medikament ausgehändigt.
Das E-Rezept, das aus einem digitalen Rezeptcode besteht und einem QR-Code ähnelt, wird direkt von der Arztpraxis verschlüsselt auf den E-Rezept-Server geladen, und kann dann in der Smartphone-App "Das E-Rezept" von der Gematik (zum Downloaden im Apple Store oder Google Play Store) geöffnet werden. Dazu braucht es ein Smartphone mit dem Betriebssystem IOS 15 oder Android 7. Um die App nutzen zu können, bedarf es neben einer elektronischen Gesundheitskarte neueren Datums auch die Versicherten-PIN. Die bekommt man auf Anfrage von der Krankenkasse. Vor Ort in der Apotheke wird der Code ausgelesen und das Medikament wird herausgegeben. Das Rezept kann aber auch online eingelöst werden.
Den Rezeptcode kann man in der Arztpraxis auch in Papierform erhalten. Dabei handelt es sich um einen einfachen weißen Ausdruck mit dem entsprechenden Rezeptcode, der in der Apotheke ausgelesen wird. Der Ausdruck ist ohne ärztliche Unterschrift gültig, da er digital signiert ist.
Die Gaspreise werden teurer. Die Gasspeicherumlage wird ab Juli 2023 aufgrund eines neuen Gesetzes deutlich steigen. Aktuell liegt diese bei 59 Cent pro Megawattstunde. Ab 1. Juli wird sie auf 1,45 Euro pro Megawattstunde erhöht.
Laut "Spiegel" bedeutet dies für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von ca. 20 Megawatt Mehrkosten von knapp 20 Euro im Jahr.
Die Gasspeicherumlage wurde im vergangenen Jahr während der Energiekrise zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen eingeführt, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf die Gaskunden umzulegen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern. Die nächste Anpassung wird im Juli 2024 erfolgen.
Ab Juli wird es auf neuen Girokarten keine Maestro-Funktion mehr geben. Bis spätestens 2027 erhalten alle Kunden neue Girokarten. Das Maestro-System wird jedoch vielmehr ausgetauscht als gestrichen. Die Girokarte wird dann zur Debitkarte. Dennoch ist die Auslandsnutzung, was zur Hauptfunktion der Maestro-Badge zählte, auch nach der Umstellung weiterhin möglich.
Bis zum Ende der Kartengültigkeit soll das Bezahlen mit Maestro allerdings problemlos möglich sein.
Ab 1. Juli wird das Porto für ein 10 kg-Paket erhöht, von 9,49 auf 10,49 Euro. Aber auch andere Dienstleistungen werden teurer. So verlangt DHL künftig für das Einholen der Empfängerunterschrift bei der Auslieferung von Paketen 19 Cent im Rahmen eines zu buchbaren Extra-Services. Die Kosten trägt dabei der Absender.
DHL erklärt dies so: "Benötigt ein Kunde über die standardmäßige Unterschrift der Zustellkraft hinaus die Unterschrift der Empfangsperson, dann ist dies ein Mehraufwand in der Zustellung, der entsprechend berechnet wird."
Privatkunden tritt dies jedoch nicht, denn das Angebot gilt nur für Geschäftskunden und Versandhäuser.