Frau saugt
Liliana Drew/Pixabay
Frau saugt
Bis zu 50.000 Euro Strafe

Nach 22 Uhr verboten: Diese Bußgelder können drohen

Bestimmte Aktivitäten nach 22 Uhr können in Deutschland ganz schön teuer werden. Im schlimmsten Fall könnte sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich sein. Diese Regeln solltest du kennen.

Ruhezeiten beachten!

Vorschriften, die die Mittagsruhe, Nachtruhe und Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen betreffen, sind weitläufig bekannt. So soll zwischen 13 und 15 Uhr die Mittagsruhe eingehalten werden, um eine Erholung sicherzustellen. Nach 22 Uhr sollten laute Aktivitäten, dazu zählt auch laute Musik oder Partys, vermieden werden. Die Nachtruhe soll so gewährleistet werden. An Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Tätigkeiten zu unterlassen und laute Arbeiten eingeschränkt, um die Ruhe zu bewahren. 

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Es gibt aber auch Regelungen, von denen viele Personen nichts ahnen, bis sie plötzlich mit einer Geldstrafe konfrontiert werden. Dies betrifft vor allem Aktivitäten, die nach 22 Uhr stattfinden. Wer also keine 50.000 Euro Bußgeld zahlen möchte, sollte sich mit diesen Regeln vertraut machen.

Handwerkliche Arbeiten zu später Stunde

In Wohngebieten und Mehrfamilienhäusern muss die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr eingehalten werden. Wer dann noch hämmert, bohrt oder Möbel herumschiebt, verursacht Lärmbelästigung und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Laut aktuellem Bußgeldkatalog kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. 

Staubsaugen am Abend

Natürlich muss Ordnung sein, aber nicht nach 22 Uhr! Wer danach den Staubsauger anschmeißt, muss mit Ärger rechnen - vor allem, wenn man in einem Mehrparteienhaus wohnt. Da das Saugen über der nächtlichen Zimmerlautstärke von 30 dB liegt, gilt dies als Ruhestörung. Geht also ein Glas zu Bruch oder eine Spinne kreuzt deinen Weg, solltest du besser zum Besen greifen oder den altbewährten Trick mit dem Glas und einem Blatt Papier anwenden. 

Schon jetzt vormerken: Gartenarbeiten am Sonn- und Feiertag

Auch wenn im Winter wohl niemand nach 22 Uhr im Garten arbeitet, kann es sinnvoll sein, sich diese Regelung für den Sommer zu merken. Wer dann auf die Idee kommt nach 22 Uhr, weil es im Sommer noch lange hell ist oder nach einem heißen Tag abends kühler ist, den Rasen zu mähen, sollte dies besser unterlassen, denn das gehört zu den Dingen, die dann verboten sind.

Rasenmäher können eine Lautstärke von 78 bis 96 Dezibel erreichen und die Nachbarn dadurch stören. Das Verbot gilt aber nicht nur nach 22 Uhr, sondern auch an Sonn- und Feiertagen. Hier ist ganztägig die Ruhezeit und Lärmbelästigung zu vermeiden. 

Wer dies missachtet, muss mit einer empfindlichen Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Selbst Geräte mit Umweltzeichen, die leiser sind, dürfen in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr eingesetzt werden, wie etwa der Focus schreibt.

Waschmaschine oder Spülmaschine nachts laufen lassen

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Spül- oder Waschmaschine nach 22 Uhr zu nutzen, wenn diese keinen übermäßigen Lärm verursachen. Neue Geräte arbeiten relativ leise und selbst im Schleuder- oder Spülgang machen sie keinen übermäßigen Lärm. Ältere Modelle könnten hingegen lauter schleudern oder spülen, hier empfiehlt es sich, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und die Maschine lieber tagsüber anzuschalten. 

Hundegebell

Hundegebell kann ebenfalls zur Lärmbelästigung gezählt werden, da es nun mal laut ist und eine Belastung darstellen kann. Somit kann das Hundebellen als Ordnungswidrigkeit gelten und ein Bußgeld mit sich ziehen. Für Hunde und deren Halter gibt es daher gewisse Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten. 

Ein übereinstimmendes Gerichtsurteil sieht vor, dass Hundehalter verpflichtet sind, ihr Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten (13 - 15 Uhr und 22 - 6 Uhr) nicht zu hören ist, erklärt der Industrieverband Heimtierbedarf. 

Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Wenn Hunde zu oft bellen, riskiert der Hundehalter einen Bußgeldbescheid. Dann kann diese Ruhestörung mit einem hohen Bußgeld sanktioniert werden.

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