Sicherlich hast du dich auch schon einmal über Verpackungen geärgert, die nur zur Hälfte gefüllt waren oder dein Lieblingsprodukt ist plötzlich viel teurer und das bei weniger Inhalt. Hersteller greifen tief in die Trickkiste, um größere Füllmengen vorzutäuschen. Dazu gehören Methoden wie doppelte Böden, dicke Wandungen, riesige Kartonagen oder viel Luft in den Verpackungen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Diese Täuschungsmanöver sind jedoch laut Mess- und Eichgesetz verboten. Darüber hinaus werden aber auch oftmals die Füllmengen reduziert oder an Zutaten gespart, der Preis wird jedoch nicht immer reduziert.
Das Problem ist: Es gibt keine konkreten Bestimmungen laut Gesetz, ab wann es sich um eine Mogelpackung handelt. "Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden", heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.