Frau telefoniert am Steuer
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Frau telefoniert am Steuer
Verkehrsregeln im Ausland unbedingt kennen!

Ganz schön teuer: Das kosten Verkehrssünden im Ausland

Wenn es mit dem Auto ins Ausland geht, sollten sich Autofahrer unbedingt mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut machen. Verstöße können schnell teuer werden.

Drastische Sanktionen bei zu schnellem Fahren

Bleifüße aufgepasst! Wer in Deutschland bereits Probleme hat, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, dürfte im Ausland noch viel größere Probleme bekommen. Im Vergleich zu Deutschland fallen Strafen für Verkehrsvergehen in anderen Ländern oft wesentlich höher aus. Laut ADAC sollten insbesondere Autofahrer in Norwegen, Schweden, Finnland, den Niederlanden, der Schweiz und Italien besonders vorsichtig sein.

Zum Beispiel kostet es in Norwegen ab 585 Euro, wenn man außerorts 20 km/h zu schnell fährt. In Schweden sind es 215 Euro, in Finnland 200 Euro, in den Niederlanden 195 Euro, in der Schweiz 180 Euro und in Italien 175 Euro. Im Vergleich dazu werden Verstöße in Deutschland ab 60 Euro geahndet.

Falschparker müssen im Ausland tief in die Tasche greifen

Falsches Parken kann im Ausland ganz schön die Urlaubskasse belasten. In den Niederlanden droht eine Strafe ab 100 Euro und in Polen ab 110 Euro. In Österreich (ab 20 Euro), in der Schweiz (ab 40 Euro) und in Italien (ab 45 Euro) ist es zwar etwas günstiger, aber immer noch teurer als in Deutschland, wo Verstöße ab 10 Euro geahndet werden.

Alkoholgenuss am Steuer

Finger weg vom Alkohol am Steuer! Dieser Rat gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. Denn wer in Italien mit 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss mit Geldstrafen bis zu 6.000 Euro rechnen, manchmal sogar mit einer Haftstrafe. Im schlimmsten Fall aber, wenn Halter und Fahrer identisch sind, muss laut ADAC sogar um die Enteignung des Fahrzeugs gebangt werden. Der Pkw wird dann nicht nur beschlagnahmt, sondern kann auch zwangsversteigert werden. 

Ähnlich streng sind die Regeln in Dänemark ab 2,0 Promille. In Schweden kann bereits ab 1,0 Promille eine Haftstrafe von einem Monat verhängt werden, in Spanien drohen ab 1,2 Promille sogar drei Monate Gefängnis. 

Hohe Strafen fürs Telefonieren am Steuer

In einigen europäischen Ländern sind die Bußgelder fürs Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung besonders hoch. Wer in Norwegen ohne Freisprechanlage erwischt wird, muss 850 Euro zahlen, in den Niederlanden sind es immerhin noch 380 Euro. Auch in Spanien und Italien drohen hohe Strafen: mindestens 200 Euro bzw. 165 Euro. In Deutschland startet das Bußgeld bei 100 Euro.

Keine Gnade für Verkehrssünder

Die Zeiten, in denen man im europäischen Ausland geblitzt wurde, ohne dafür zu Hause belangt zu werden, sind längst vorbei. EU-Bußgelder über 70 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden, ab 25 Euro sogar aus Österreich.

Die Durchsetzung von ausländischen Bußgeldbescheiden in Deutschland wird durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) ermöglicht. Das bedeutet, dass ausländische Behörden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides in Deutschland fordern können. Umgekehrt können natürlich auch ausländische Verkehrssünder belangt werden, die hierzulande einen Regelverstoß begangen haben.

Einige EU-Staaten kontaktieren die Verkehrssünder erst einmal direkt und fordern die Zahlung ein. Oft wird dazu ein Inkassounternehmen hinzugezogen. Wird das Bußgeld nicht bezahlt, hat die ausländische Behörde dann die Möglichkeit, einen Vollstreckungsantrag beim Bundesamt für Justiz zu stellen. 

Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren

Wer im Ausland ein Knöllchen kassiert, sollte laut Rechtsanwalt Thorsten Köhn das Bußgeld zahlen, solange der Vorwurf der Wahrheit entspricht. Betroffene können sich aber auch bei ausländischen Bußgeldbescheiden in einem Anhörungsbogen zur Sache äußern und gegebenenfalls Einspruch gegen die Vollstreckung einlegen.

Bei zügiger Zahlung gewähren manche Länder übrigens nicht unerhebliche Rabatte. Punkte in Flensburg, ebenso wenig wie Fahrverbote auf deutschen Straßen, haben Verkehrssünder bei einem Fauxpas im Ausland nicht zu befürchten.

Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

Die Geldstrafe wird dann eingetrieben. Dazu werden Inkassofirmen, Anwälte und Notare beauftragt - und das Geschäft mit Bußgeldern floriert und Urlauber werden zur Kasse gebeten. Wer also nicht noch zusätzliche Gebühren zahlen will, sollte dem Bescheid nachkommen.

Aber: Nur Behörden dürfen laut ADAC polizeiliche Geldbußen und -strafen einfordern. In Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten. Kommt es zu einem Vollstreckungsverfahren, droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Auch bei der Wiedereinreise in das Land können Probleme drohen, bis hin zur Einziehung Ihres Autos. Das gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Länder.

 

Quelle: dpa, ADAC, Presseportal, T-Online

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