Dringend: Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss
Zahlreiche alte Führerscheine verlieren am Freitag, dem 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit. Welche Jahrgänge nun zum Umtausch aufgefordert sind und wann du dran bist, liest du hier.
Zahlreiche alte Führerscheine verlieren am Freitag, dem 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit. Welche Jahrgänge nun zum Umtausch aufgefordert sind und wann du dran bist, liest du hier.
Der unbefristete Lappen gehört der Vergangenheit an. Rund 43 Millionen Papier- und Scheckkartenführerscheine müssen getauscht werden. Bis 2033 sollen ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf sein.
Der Führerscheinumtausch erfolgt gestaffelt nach Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahrgängen.
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer.
Der Führerscheintausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Alle Auto- und Motorradfahrer, die in den geburtenstarken Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen ihre alten Papierführerscheine umtauschen. Bis spätestens 19. Januar 2024 muss der Tausch vollzogen sein. Nach der Frist drohen kostenpflichtige Verwarnungen.
Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passbild und der aktuelle Führerschein benötigt. Eine Gebühr von 25 Euro wird für den Umtausch erhoben.
Die gute Nachricht: Es ist keine erneute Prüfung oder ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnisklasse(n) bleibt natürlich ebenfalls unverändert erhalten.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Inhabers und Stichtag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr und Stichtag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
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