Das ändert sich für Autofahrer ab 2024
Das neue Jahr hält auch neue Regeln für Autofahrer bereit, die vieles teurer machen. Spritpreise steigen, Führerscheine müssen getauscht werden, neue Assistenten werden Pflicht.
Das neue Jahr hält auch neue Regeln für Autofahrer bereit, die vieles teurer machen. Spritpreise steigen, Führerscheine müssen getauscht werden, neue Assistenten werden Pflicht.
Bei der staatlichen Förderung von E-Autos ist es bereits zu Kürzungen gekommen. Kauft man nun im neuen Jahr ein E-Auto, gibt es künftig keine Förderung mehr vom Staat. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Ausgenommen sind Förderungen, die bereits zugesagt wurden. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bafa eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet. Vorgesehen war das Ende der Kaufprämien für E-Autos eigentlich für 2025.
Durch den höheren CO₂-Preis wird ab 2024 Tanken und auch Heizen teurer. Statt bisher 30 Euro sind es dann 45 Euro pro Tonne. Somit wird Benzin und Diesel um mehr als 4 Cent pro Liter teurer, so der ADAC.
Die 2022 erhöhte Entfernungspauschale für Pendler bleibt bestehen. Sie bekommen 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.
Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten anonymisiert gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zu einem späteren Zeitpunkt zur Aufklärung ausgelesen werden können.
Darüber hinaus sollen neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 mit den folgenden Komponenten ausgestattet werden:
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Autofahrer ihre Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen mit dem Alpin-Symbol aufziehen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum sind bei winterlichen Verhältnissen Reifen, die nur noch die Kennzeichnung "M+S" (Matsch und Schnee) haben, nicht mehr länger zulässig. Wer sich nicht daran hält, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
Ab Dezember 2023 wird die Lkw-Maut an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Außerdem wird die Mautpflicht ab dem 1. Juli 2024 ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Somit könnten etwa 160.000 in Deutschland zugelassene Wohnmobile über 3,5 und unter 7,5 Tonnen mit der Mautpflicht konfrontiert werden. Die meisten sind aber für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erklärte zudem, dass Fahrzeuge mit Wohneinrichtung generell von der Mautpflicht ausgenommen sind.
Bei Wohnmobilen mit Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren rosafarbenen Führerschein in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis auch weiterhin bestehen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre begrenzt und kostet 25 Euro. Wird nach dem Stichtag auch weiterhin das alte Dokument vorgezeigt, sind zehn Euro Verwarngeld fällig.
Die EU will die Regeln für den Führerschein im neuen Jahr reformieren. Somit sollen Autofahrer, nicht nur Senioren, künftig möglicherweise regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. So könnten auch Überprüfungen der Verkehrstauglichkeit in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden.
Derzeit ist jedoch noch unklar, ob und inwieweit das in Deutschland umgesetzt wird und wie ein solcher Check aussehen könnte. Zudem soll im Rahmen der Reform für Fahranfänger das begleitete Fahren im Ausland möglich werden.
Für Fahranfänger wird es künftig auch teurer, denn sie müssen höhere Prüfungsgebühren zahlen. Die geplante Anpassung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um elf Prozent vor, so heißt es bei "auto-motor-und-sport.de".
2022 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes in Rheinland-Pfalz das Handyverbot am Steuer mit einem sogenannten Monocam-System kontrolliert. Die Handy-Blitzer wurden laut ADAC bisher nur im Raum Mainz und Trier getestet, könnten jedoch künftig in ganz Deutschland zum Einsatz kommen, da das Bundesland eine Gesetzesänderung plant, um die Überwachung auf eine bisher fehlende Grundlage zu stellen. Die neuartigen Blitzer sind bereits regulär in den Niederlanden im Einsatz.
Wird man in Deutschland mit dem Handy am Steuer erwischt, muss man mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wer künftig in der Schweiz geblitzt wird, wird auch in Deutschland zur Kasse gebeten und umgekehrt. Übersteigt das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken, wird das Bußgeld vollstreckt.
Einen genauen Zeitpunkt für das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags gibt es zwar noch nicht, doch laut ADAC wird dies voraussichtlich Anfang 2024 sein.
Für 8,60 Euro kann man künftig eine Tagesvignette für Autobahnen in Österreich digital erwerben. Der Preis des 10-Tages-Pickerl wird dafür auf 11,50 Euro angehoben. Zudem tritt am 1. März 2024 der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen extreme Raserei in Kraft. "Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung wird Behörden u.a. die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären. Das bedeutet, man bekommt das Fahrzeug nicht zurück", so der ADAC.
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es auch eine Änderung für Motorräder: die Zulassungsvorschrift wird leicht verschärft und aus Euro 5 wird Euro 5+. Doch die gute Nachricht ist, dass dies für Hersteller keine "übermenschliche Herausforderung" darstellen sollte, so heißt es bei "Auto Bild". Bei der neuen Vorschrift gehe es um Detailänderungen an der bestehenden Vorschrift. So muss etwa die Haltbarkeit der Abgasreinigung auf der Straße nachgewiesen werden.