Wird der Antrag auf Schulbefreiung abgelehnt, ist dies für manche Eltern dennoch kein Grund, nicht schon früher in den Urlaub zu starten und so entschließen sie sich, ihre Kinder eigenmächtig vom Unterricht fernzuhalten. Was vielen Eltern jedoch nicht bewusst ist, dass unentschuldigtes Fehlen in der Schule eine Ordnungswidrigkeit und Verletzung der Schulpflicht darstellt, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.
Die Strafe fällt je nach Bundesland und Schulamt unterschiedlich hoch aus und kann bis zu 2.500 Euro betragen. Es kommt natürlich auch auf die Dauer des Fehlens und auf die Forderung des Schulamts an. In Rheinland-Pfalz werden die einmaligen "Schummelferien" nicht geahndet, im Wiederholungsfall müssen Eltern ca. 500 Euro zahlen. Die Höchstgrenze liegt bei 1.500 Euro. In Baden-Württemberg wird je nach Kindern oder Einzelfall entschieden. Das Bußgeld kann hier bis zu 1.000 Euro betragen. Dennoch können die unentschuldigten Fehltage im Zeugnis vermerkt werden.
So hoch sind die Bußgelder nach Bundesland:
Brandenburg: bis zu 2.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 2.500 Euro
Schleswig-Holstein: bis zu 1.000 Euro
Rheinland-Pfalz: bei einmaligem Verstoß meist kein Bußgeld; im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro; Höchstgrenze: 1.500 Euro
Bremen: bis 1.000 Euro
Baden-Württemberg: 1.000 Euro möglich
Nordrhein-Westfalen: 1.000 Euro
Hessen: bis 1.000 Euro
Hamburg: bis 1.000 Euro
Saarland: bis zu 1.000 Euro
Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: insgesamt bis zu 1.000 Euro
Sachsen: insgesamt bis zu 1.250 Euro
Thüringen: insgesamt bis zu 1.500 Euro
Berlin: insgesamt bis zu 2.500 Euro