Teilnahmebedingungen "RPR1. Hier lacht das Glück"

Veranstalter

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 im Auftrag von RPR1.

Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt.

  • 1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

    1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

    Mit Abgabe der Daten in dem Formular von RPR1. stimmt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit den Gewinnspiel-Bedingungen zu.

  • 2. Teilnahmeberechtigung

    2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind das Lotto-Annahmestellen-Personal, alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von RPR1. und Lotto Rheinland-Pfalz, sowie der jeweils verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades, sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige.

  • 3. Gewinnspieldauer

    3. Gewinnspieldauer

    Registrierungszeitraum: 5.8. bis 19.9.

    Gewinnspielzeitraum: 19.8. bis 26.9.

    Wir behalten uns vor, den angegebenen Aktionszeitraum von Gewinnspielen zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf der Senderwebseite bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

  • 4. Ablauf des Gewinnspiels

    4. Ablauf des Gewinnspiels

    Die Teilnehmer melden sich auf RPR1.de in einem Formular an. Dort laden sie eine 30-sekündige Comedynummer als Videoclip rund um das Thema "Glück, Zufall und Überraschung" hoch. Außerdem geben sie weiter persönliche Daten zur Kontaktaufnahme und Ordnung der Teilnehmer an. Aus allen angemeldeten Personen wählt eine Jury wöchentlich einen Gewinner aus, dessen Comedynummer im Programm von RPR1. gespielt wird. Von diesen Wochengewinnern stimmt die RPR1.Community online über den Gesamtsieger der Aktion ab. 

    Bei den Gewinnen handelt es sich um: 

    Eine Comedyshow im Radioprogramm von RPR1. 

    Eine Wildcard zur Teilnahme am Komiker Jackpot in Koblenz

  • 5. Gewinnausschüttung

    5. Gewinnausschüttung

    Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.

    Eine Barauszahlung, Umtausch oder Umwandlung des Gewinns ist nicht möglich. Sofern die Gewinne personalisiert bzw. namensgebunden sind, also z.B. Gästelistenplätze, namensgebundene Tickets oder ein personalisiertes Produkt, ist die Weitergabe des Gewinns an Dritte nicht gestattet. Die Teilnahme an der Veranstaltung (bei Gewinn von Tickets, Gästelistenplätze) ist nur durch den Gewinner und nicht durch Dritte möglich.

    Wie und wann ein Gewinn einem Gewinner zugestellt wird (Abholung, Postweg, persönliche Übergabe, Plätze auf einer Gästeliste), wird auf der jeweiligen Aktionsseite beschrieben oder dem Gewinner durch den Sender mitgeteilt.

  • 6. Teilnahmeausschluss

    6. Teilnahmeausschluss

    Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

  • 7. Einverständniserklärung

    7. Einverständniserklärung

    Foto/Bild

    Bei Übermittlung von Fotos/Bildern/Videos (Bild-/Tonmaterial) durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter das eingesandte Bild-/Tonmaterial im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf der Senderwebseite oder den Social Media Seiten des Senders).  Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Materials und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

    Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggf. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

    Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
    Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm des Senders auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggf. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm des Senders ausgestrahlt.

    Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

    Veröffentlichung von Gewinnern
    Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite des Senders und/ oder auf einer der Social Media Seiten des Senders bekannt gegeben werden.

    Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm des Senders, auf der Senderwebseite oder den Social Media Seiten des Senders in Wort und/oder Bild zu berichten.

    Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

  • 8. Datenschutzhinweise

    8. Datenschutzhinweise

    Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

    Kooperationspartner
    Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner oder Sponsor veranstalten, und dieser Ihnen den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt-, bzw. Adressdaten des/der Gewinner mitteilen. Der Kooperationspartner benötigt Ihre Daten für den Versand des Gewinns.

    Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an Gewinnspielen können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter diesem Link einsehen können.

     

    Partner der Aktion:

    Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

    Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2
    56073 Koblenz

    Handelsregister Nr. HR B 94
    Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer DE 148721483

    Tel: +49 (0)261 94 38-0
    Fax: +49 (0)261 9438-6619

    Allgemeine Datenschutzhinweise

    Die allgemeinen Datenschutzhinweise unseres Senders können hier unter diesem Link eingesehen werden.

  • 9. Abbruch des Gewinnspiels

    9. Abbruch des Gewinnspiels

    Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

  • 10. Haftung

    10. Haftung

    Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

  • 11. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

    11. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

    Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

    Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

  • 12. Rechtsweg

    12. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im Juli 2024