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Teilnahmebedingungen „Die Golden Tickets“

Teilnahmebedingungen „Die Golden Tickets“.

1. Veranstalter des Gewinnspiels

im Auftrag von RPR1. ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 (Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) Name des Gewinnspiels: „Die Golden Ticket“.

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden. 

3. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).

4. Gewinnspieldauer

Registrierungszeitraum: 18.8.2025 bis 7.10.2025

Gewinnspielzeitraum: 28.8.2025 bis 7.10.2025

Wir behalten uns vor, den Zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf  www.rpr1.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

5. Ablauf des Gewinnspiels

Ermittlung Gewinner

Im Gewinnspielzeitraum achten Hörer:innen im Programm von RPR1. auf die Songs der jeweiligen Künstler (bis 2.9.25 Coldplay, ab 9.9.25 Robbie Williams, ab 22.9.25 Lady Gaga). Läuft ein Song des jeweiligen Künstlers in voller Länge bei uns im Radio, kann jeder sofort teilnehmen. Dazu schicken Hörer:innen eine Whatsapp mit dem Text Musikmix an die 0800 8 62 62 62 und landen automatische im Lostopf. Unter allen Teilnehmenden wird an vorab definierten Tagen morgens um 8 Uhr eine Person ausgelost und mit einem Anruf überrascht. Ist die Person erreichbar, so gewinnt sie den jeweiligen Trip zum Konzert des aktuellen Künstlers. Ist die Person nicht erreichbar, so wird eine nächste Person aus dem Lostopf gezogen bis ein(e) Gewinner:inn ermittelt ist. Die erreichte Person gewinnt eine Reise zum Konzert des jeweiligen Künstlers inklusive Flug und Hotel für 2 Personen.

6. Gewinn

Bei den Gewinnen handelt es sich um

- 5x 2 Reisen nach London inkl. Flug, Hotel und Tickets für das Konzert von Coldplay am 8.9.25

- 2x 2 Reisen nach Athen inkl. Flug, Hotel und Tickets für das Konzert von Robbie Williams am 2.10.25

- 2x 2 Reisen nach Stockholm inkl. Flug, Hotel und Tickets für das Konzert von Lady Gaga am 13.10.25

Gewinnausschüttung

Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen und Vereine auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus.

Eine Barauszahlung bzw. ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.

 

Zurverfügungstellung des Gewinns durch unsere Kooperationspartner:

 

JL Travel e.K.

c/o Coworking Spaces

Steinweg 3a

26721 Emden, Deutschland

Tel.: +49 (0)40 8821556 70

[email protected]

www.jl-travel.de

 

Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2

56073 Koblenz

Tel.: +49 (0)261 94 38-0

[email protected]

www.lotto-rlp.de

 

Eurowings Holidays GmbH

Waldstraße 249

51147 Köln

Deutschland

Tel.: +49 (0) 2203 2970 444

[email protected]

www.eurowings.holidays.com

 

7. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.  

8. Einverständniserklärung

Foto/Bild

Bei Übermittlung und Erstellung von Fotos/Bildern/Videos: Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter ein eingesandtes oder erstelltes Foto/Video im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw.  zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf den Online und Social Media Kanälen von RPR1. und seiner Kooperationspartner).  Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto/Video verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes/Videos und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto/Video zu erkennenden Personen begründet.

Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RPR1. auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RPR1. gesendet.

Aufzeichnung von Gesprächen

Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

Veröffentlichung von Gewinnern

Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - auf den Online und Social Media Kanälen von RPR1. und seiner Kooperationspartner bekannt gegeben werden.

Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RPR1., auf den Online und Social Media Kanälen von RPR1. und seiner Kooperationspartner in Wort und/oder Bild/Video zu berichten.

Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

9. Besondere Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Kooperationspartner

Sofern wir das Gewinnspiel mit einem Kooperationspartner/Sponsor veranstalten und dieser den Gewinn direkt übermittelt, werden wir dem Kooperationspartner die Kontakt- bzw. Adressdaten des/der Gewinner/s mitteilen.

Der Kooperationspartner benötigt die Kontaktdaten für den Versand des Gewinns.

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter www.rpr1.de/rechtliches/gewinnspiel-datenschutz einsehen können.

10. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter

 Newsletter

Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RPR1. abonnieren.  Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Näheres können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter www.rpr1.de/rechtliches/datenschutz zu dem Punkt „Datenverarbeitung bei Newsletterversand“ entnehmen.  

11. Haftung

Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.  

12. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

13. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Mannheim, im August 2025