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Nordrhein-Westfalen: Bonn

Langsames Internet: Kund*innen können künftig Zahlungen kürzen

Wer zu Hause eine schlechtere Internetverbindung hat als vom Provider versprochen, hat ab Dezember die Möglichkeit Zahlungen an diesen zu reduzieren. Am Mittwoch, den 08.09.2021 hat die Bundesnetzagentur ihren Entwurf für die konkrete Ausgestaltung der Verbraucherrechte veröffentlicht.

Bundesnetzagentur erstellt Kriterienkatalog

Das Thema „Internetgeschwindigkeit“ ist nach wie vor ein Thema. Ab wann man die Zahlungen aufgrund lahmen Internets in Anspruch nehmen kann, hat die Bundesnetzagentur in ihrem Kriterienkatalog zusammengefasst. Hier geht es darum, wie groß die Defizite sein müssen, bevor der Kunde oder die Kundin das Minderungsrecht in Anspruch nehmen darf. Die Kriterien zielen auf den Down- und Upload bei Festnetz-Breitbandanschlüssen.
 

Ab wann kann man die Zahlungen kürzen?

Laut dem Kriterienkatalog müssen die Verbraucher*innen an zwei unterschiedlichen Tagen jeweils zehn Messungen der Internet-Geschwindigkeit vornehmen. Wenn an beiden Tagen nicht mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, soll für die Nutzer*innen ein Recht auf Minderung bestehen.

Ebenso soll das Minderungsrecht bestehen, wenn bei 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit unterschritten wird. Kürzungen können ebenfalls von Verbraucher*innen in Anspruch genommen werden, wenn an zwei Messtagen, die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.

Wie funktioniert die Messung?

Mit der Desktop-App „breitbandmessung.de“ von der Bundenetzagentur können künftig Messungen vorgenommen werden. Reduzierungen können nun mit diesen Werten gerechtfertigt werden.

Wie viel man weniger zahlen kann, steht bereits fest: Bei einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" kann so viel gemindert werden, wie der Abstand zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung beträgt.

Quelle: dpa