Urteil ist rechtskräftig
Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf eine 15-Jährige im pfälzischen Kandel ist das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für ihren Ex-Freund rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Landau zog ihre Revision zurück.
Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf eine 15-Jährige im pfälzischen Kandel ist das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für ihren Ex-Freund rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Landau zog ihre Revision zurück.
Das Gericht hatte den vermutlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel seine Ex-Freundin Mia erstochen. Als Motiv hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen.
«Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, die erfolgversprechend mit einer Revision geltend gemacht werden können», hieß es heute in der Mitteilung.
Abdul D. hatte sein Alter zunächst mit 15 Jahren angegeben. Nach der Tat kamen Zweifel daran auf. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Das Landgericht hatte sich dafür entschieden, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen.
Quelle: dpa