In eigener Sache
RPR1. trifft als Medienpartner keine Entscheidung über Veranstaltungsabsagen
RPR1. ist bei vielen Events nicht Veranstalter oder Mit-Veranstalter, sondern Medienpartner. Die Entscheidung über eine etwaige Durchführung oder Absage obliegt in diesen Fällen nicht bei RPR1.