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Rheinland-Pfalz: Herxheim

Nazi-Glocke: Kläger muss Kosten des Verfahrens tragen

Im Prozess um eine Unterlassungsklage gegen den Bürgermeister von Herxheim am Berg wegen eines umstrittenen Zitats über Juden muss der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen. Das hat das Amtsgericht Bad Dürkheim entschieden hervor.

Der Kläger Gilbert Kallenborn hatte in einem Eilverfahren erreichen wollen, dass dem Bürgermeister Georg Welker (parteilos) ein Ausspruch untersagt wird, der im Zusammenhang mit der sogenannten Hitlerglocke von Herxheim am Berg steht. Mit Bezug auf die Glocke hatte Welker gesagt: «Ich höre die Opfer, das waren auch deutsche Bürger, also nicht nur die jüdischen.» Kallenborn hatte im Prozess am 6. Februar kritisiert, es sei der Stil der Nationalsozialisten, zwischen deutschen und jüdischen Bürgern zu unterscheiden.

Welker hatte sich vor Gericht bereit erklärt, den Ausspruch künftig zu unterlassen. Er gebe zu, dass die Äußerung «in isolierter Form missverständlich sein kann», hatte der 71-Jährige gesagt. Nach dem am Mittwoch verkündeten «Anerkenntnisurteil» droht ihm bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die Glocke trägt ein Hakenkreuz und die Worte «Alles fuer's Vaterland Adolf Hitler».

Zur Kostenentscheidung sagte eine Gerichtssprecherin, wenn jemand einen Antrag anerkenne, müsse er normalerweise die Kosten tragen. Das Gesetz sehe aber die Möglichkeit vor, dem Kläger die Kosten aufzuerlegen, wenn der vor dem Prozess den anderen nicht zum Unterlassen aufgefordert habe. «Das hat er nicht gemacht.» Gegen die Kostenentscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Quelle: dpa/ AG Bad Dürkheim