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Rheinland-Pfalz: Kandel

Mordfall wird nach Jugendstrafrecht verhandelt

Das Landgericht Landau hat die entsprechende Anklage heute zugelassen. Die Staatsanwaltschaft geht trotzdem davon aus, dass der Beschuldigte über 18 Jahre alt ist.

Mordfall Kandel wird nach Jugendstrafrecht verhandelt: Das Landgericht Landau hat die Anklage heute zugelassen, auch wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Angeklagte volljährig ist. Nach einer vorläufigen Bewertung geht die Kammer davon aus, dass der Mann zum Tat-Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Es laufen allerdings noch weitere Ermittlungen. Der Angeklagte hatte im Asylantrag angegeben, erst 15 zu sein. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf ein medizinisches Gutachten, demnach wäre er etwa 20. Der Mann wird beschuldigt, seine 15-jährige Ex-Freundin heimtückisch erstochen zu haben.