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Rheinland-Pfalz: Speyer

Mord und Raubüberfall in Speyer: Freispruch für Angeklagten

Freispruch im Prozess um einen tödlichen Raubüberfall in Speyer: Das Landgericht Frankenthal hat am Dienstag einen 47 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf des Mordes aus Habgier sowie des Raubes mit Todesfolge freigesprochen.

Die Beweise reichten nicht aus, den Mann als Täter zu verurteilen, begründete die Kammer ihre Entscheidung in dem Indizienprozess. 

Zuvor hatten schon Anklage, Nebenklage und Verteidigung mit dieser Einschätzung einen Freispruch beantragt. Das Gericht schloss sich den Plädoyers an. Der Mann war angeklagt gewesen, mit einem unbekannten Komplizen in der Nacht zum 29. August 2012 in einer Nachtbar in Speyer eingebrochen zu sein und eine 57 Jahre alte Angestellte getötet zu haben.

Das Opfer starb am Tatort an schweren Stich- und Schussverletzungen. Nach Auffassung des Gerichts hatten sich diverse mutmaßliche Beweise gegen den Angeklagten mit der Zeit abgeschwächt. So hätten weder Schmauch- noch DNA-Spuren auf einem Handschuh des Angeklagten ausreichende Hinweise auf seine Täterschaft gegeben. Dies, zumal die Spuren auch bei anderer Gelegenheit an den Handschuh hätten geraten können, wie der Vorsitzende Richter betonte. Der Angeklagte, der damals in der Bar als DJ tätig war, hatte die Tatvorwürfe stets zurückgewiesen. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

Der Indizienprozess fand fast sieben Jahre nach dem Raubüberfall statt, da andere Prozesse am Landgericht vorgezogen wurden. Außerdem führte die komplizierte Untersuchung dazu, dass viel Zeit verging, bis schließlich der Prozess Ende Februar beginnen konnte. Wie der Vorsitzende Richter am Dienstag sagte, musste der sichtlich erleichterte Angeklagte daher über mehrere Jahre hinweg mit einer

unsicheren Lebenssituation zurechtkommen. Festgenommen wurde er zwei Jahre nach der Tat. Danach war er nur drei Monate inhaftiert, da sein Verteidiger Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Zweibrücken einlegte. Darauf kam er frei und wartete auf den Prozess.

In ihrem Plädoyer räumte Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz ein, dass die Beweislage nicht ausreichend sei. Ein  «Bauchgefühl», das besage, dass der Angeklagte an dem Überfall beteiligt war, reiche für eine Verurteilung mitnichten aus. Rechtsanwalt Friedrich Demandt bekräftigte, die Ermittler hätten sich nach einem anonymen Hinweis früh auf seinen Mandanten und dessen mutmaßliche Täterschaft konzentriert. Dabei hätten sich im Zusammenhang bei dem Mann weder Tatwerkzeuge noch Teile der Beute oder sonstige Spuren gefunden. Die brutale Tat an der Frau sei zudem einem «unbedingtem Tötungswillen» gefolgt. Laut Gericht wurde ihr in den Kopf geschossen, ein Täter stach außerdem auf sie ein. «Das mutet wie eine Beziehungstat an», sagte der Anwalt.

Quelle: dpa