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Großvater muss ins Gefängnis

Missbrauchsprozess

Urteil im Koblenzer Missbrauchsprozess gegen einen Großvater: ein 70-jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Landgerichts mindestens 14 Mal an seiner neunjährigen Enkelin vergangen.

Urteil im Koblenzer Missbrauchsprozess gegen einen Großvater: ein 70-jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Landgerichts mindestens 14 Mal an seiner neunjährigen Enkelin vergangen.

Zu den Übergriffen war es während einer Ferienbetreuung gekommen. Laut Rhein-Zeitung stand der Mann schon vor Jahrzehnten im Verdacht, seine Tochter missbraucht zu haben. Das Jugendamt habe den Schilderungen des Mädchens aber nicht geglaubt.