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Rheinland-Pfalz: Trier

Maskenplficht in Trierer Innenstadt rechtens

Die von der Stadt Trier angeordnete Maskenpflicht in der Innenstadt ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) nicht zu beanstanden.

Wie das Gericht am Montag in Koblenz mitteilte, ist die Anordnung aus rechtlicher Sicht auch nicht unverhältnismäßig. Eine Rechtsanwältin hatte Widerspruch gegen die Maskenpflicht eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG hob nun auf eine Beschwerde der Stadt Trier hin den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf. Die Maskenpflicht könne zwar als wenig angenehm betrachtet werden, führe aber nicht zu gewichtigen Einschränkungen der Entfaltungsfreiheit, hieß es unter anderem.

Quelle. dpa