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Änderungen bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene: Was ist an Muttertag erlaubt?

Bundestag und Bundesrat haben für Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gestimmt. Damit fallen schon am Wochenende für viele Bürger*innen Lockerungen an. Was gilt dann? Wie viele Personen können sich am Muttertag treffen? Wir geben einen Überblick.

Bundespräsident muss noch unterschreiben

Die geplante Rücknahme vieler Corona-Beschränkungen für vollständig Geimpfte und genesene Menschen ist durch: Bundestag und Bundesrat billigten am Donnerstag und Freitag die neue Verordnung.

Unterschreibt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier noch heute das Gesetz und wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, treten die Erleichterungen schon in der Nacht zum Samstag in Kraft.

Was gilt dann?

Laut Verordnung sollen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene wegfallen. Bei Treffen mit anderen Personen würden sie fortan nicht mitgezählt. Somit könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Geimpfte sollen zudem negativ Getesteten gleichgestellt werden. Sie müssten in Läden oder beim Friseur keinen Test mehr machen.

Abendliche Ausgangsbeschränkungen fallen für Geimpfte und Genesene ebenfalls weg. Bei Beschränkungen für Präsenzunterricht sollen sie negativ Getesteten ebenfalls gleichgestellt werden. Derzeit gibt es aber noch keine zugelassenen Impfungen für Unter-16-Jährige.

In Quarantäne müssen Geimpfte und Genesene auch nicht mehr. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die Kontakt zu Infizierten hatten oder aus dem Ausland einreisen - außer man hat sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante angesteckt oder man reist aus einem Virusvarianten-Gebiet ein. Auch Geimpfte und Genesene müssen aber weiter Masken an bestimmten Orten tragen und Abstandsregeln befolgen.

Wer gilt als vollständig geimpft und genesen?

Die neue Verordnung gilt für vollständig geimpfte Personen, die anschließend noch 14 Tage gewartet haben. Heißt: Bei allen Herstellern außer Johnson&Johnson muss auch eine zweite Impfdosis verabreicht worden sein, damit man als vollständig geimpft gilt.

Während Geimpfte ihren Nachweis relativ einfach beispielsweise mit ihrem Impfpass erbringen können, wird es für Genesene komplizierter. Sie müssen ein positives PCR-Testergebnis vorzeigen, das mindestens 28 Tage alt ist. Dieses darf aber maximal sechs Monate alt sein – weil nur so lange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden kann.

Wie viele Leute dürfen sich an Muttertag treffen?

Generell gilt weiterhin die Bundesnotbremse. Liegt ein Landkreis über einer Inzidenz von 100, darf sich ein Haushalt mit nur einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 sind ausgenommen. Liegt eine Region unter 100, dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.

Vollständig Geimpfte und Genesene würden demnach ab Samstag bei den Treffen und Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.

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Quelle: dpa