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Polizei warnt vor kriminellen Übernachtungsgästen 

Fremde Länder und Lebensweisen kennenlernen – und das für wenig Geld. Insbesondere junge Menschen nutzen die Gelegenheit kostenloser Übernachtungen, die von Privatleuten über verschiedene Internetportale angeboten werden, um sich diesen Wunsch zu erfüllen. Aber auch Kriminelle nutzen die Arglosigkeit ihrer Gastgeber aus, um sie zu bestehlen. So erging es auch einer jungen Frau aus Trier.

Ein leichtsinniger Fehler

Die 24-jährige Studentin aus Trier hatte sich als Gastgeberin auf einem Internetportal angemeldet und ihr Appartement für Übernachtungsgäste angeboten. Am 9. November lud sie einen jungen Mann zur Übernachtung ein, der sich über das Internet bei ihr gemeldet hatte. Am darauffolgenden Wochenende verreiste die Frau, während der Gast weiterhin in der Wohnung blieb. Als die 24-Jährige am vergangenen Sonntag, 13. November, wieder nach Hause kam, war der Gast verschwunden und mit ihm das Bargeld, das sich in der Wohnung befand.

Zwar ist dies der einzige derartige Fall, der derzeit von der Trierer Kripo bearbeitet wird. Im Internet finden sich aber zahlreiche Berichte über Kriminelle, die auf diese Art und Weise gutmeinende Gastgeber bestohlen oder betrogen haben. Auch ist dort von Gastgebern zu lesen, die die Arglosigkeit ihrer Gäste für kriminelle Zwecke ausgenutzt haben.

Kriminelle Masche

Die Vermittlung von Gastgebern oder Gästen auf so genannten Gastfreundschaftsnetzwerken wir auch von Kriminellen genutzt. Deshalb rät das Polizeipräsidium Trier in diesem Zusammenhang zu großer Vorsicht. Kontakte zu Gästen oder Gastgebern sollten nur über entsprechende Internetportale hergestellt werden, die ein Mindestmaß an Sicherheit bieten. Vertrauen Sie dabei grundsätzlich auf Ihren Instinkt und brechen Sie Kontakte ab, bei denen Sie ein ungutes Gefühl haben. Informieren Sie sich über Referenzen ihres Gastes/ihres Gastgebers. Eine erste persönliche Begegnung sollte an einem neutralen Ort erfolgen. Spätestens bei dieser Gelegenheit sollten sich Gast und Gastgeber mit amtlichen Dokumenten ausweisen. Wertsachen, Bargeld und persönliche Papiere sollten stets in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt oder mitgeführt werden. Teilen Sie Freunden oder Verwandten mit, wo sie sich aufhalten und übernachten.

Quelle: Polizeipräsidium Trier