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Rheinland-Pfalz: Mainz

RLP: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne

Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.

Ab 01. Oktober keine Lohnfortzahlungen mehr

Das teile das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Zur Begründung erklärte eine Sprecherin, dass ab dem 01. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, „dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben“.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Angestellte laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, so die Sprecherin.

Quelle: dpa