Die Lebendfalle war am Gemäuer an der Evangelischen Kirche in Kirn durch einen bislang Unbekannten aufgestellt worden. Grundsätzlich ist zum Aufstellen von den sog. "Lebendfallen" nur berechtigt, wer einen Jagdschein oder einen Fallenlehrgang nachweisen kann. In diesem Zusammenhang ist der berechtigte Personenkreis dazu verpflichtet, regelmäßig den Inhalt der Falle zu prüfen.
Die Polizei hat die Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet unter der 06752-1560 um Hinweise aus der Bevölkerung.
Quelle: Polizei