Rheinland-Pfalz: Zweibrücken
Bewährungsstrafe nach fatalem Fehlschuss
Der Jäger hatte einen Kollegen ins Bein getroffen. Er selbst sprach von einem Unglück.
Der Jäger hatte einen Kollegen ins Bein getroffen. Er selbst sprach von einem Unglück.
Wegen eines folgenschweren Fehlschusses bei einer Wildschweinjagd hat das Zweibrücker Landgericht ein Mann aus der Westpfalz zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte laut Anklage bei einer Jagd im Jahre 2017 auf vermeintliche Beute gezielt - und einem Kameraden ins Knie geschossen.
Der Schuss habe sich versehentlich durch einen Krampf gelöst, gab der Schütze an. Ein medizinisches Gutachten widerlegte das aber.
Quelle: dpa