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Nordrhein-Westfalen: Köln

Grünes Licht für die Rheinbrücke

Der Bundesgerichtshof hat zwei Klagen gegen die aktuellen Pläne für die A1 zwischen Köln-Niehl und dem Leverkusener Kreuz abgelehnt.

Gegen das Planungsverfahren hatte es mehrere Einwände gegeben: Unter anderem Umweltschutz- und Gesundheits-Bedenken. Die Kläger sahen daneben auch den Alternativ-Vorschlag eines Tunnels nicht ausreichend berücksichtigt. Die Richter urteilten jetzt: Die Planungen sind korrekt verlaufen. Außerdem sei noch während des Rechtsstreits nachgebessert worden. Die neue Rheinbrücke kann damit kommen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/Straßen NRW