Glatteis und Nebel stellen große Gefahr im Berufsverkehr dar
Der Deutsche Wetterdienst warnt am Morgen vor Glätte und heftigem Nebel. Gebietsweise muss mit Sichtweiten unter 150 Metern gerechnet werden.
Der Deutsche Wetterdienst warnt am Morgen vor Glätte und heftigem Nebel. Gebietsweise muss mit Sichtweiten unter 150 Metern gerechnet werden.
Nachdem es am Donnerstag in vielen Landesteilen zu teils heftiger Glatteisbildung kam, ist die Gefahr auch heute noch nicht gebannt. Vor allem in der Nordhälfte von Rheinland-Pfalz wird es Aufklaren und es muss mit frostigen Temperaturen zwischen -3 und 0 Grad gerechnet werden.
Wie der Deutsche Wetterdienst mitteilt bildet sich lokal Glätte durch überfrierende Nässe und Reif. Autofahrer in Eifel und Westerwald müssen dann besonders aufpassen.
Vor allem am heutigen Morgen kann sich zudem örtlich Nebel mit Sichtweiten unter 150 m bilden und für schwierige Straßenverhältnisse sorgen.
Bei schlechter Sicht zeigt sich, wie wichtig Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten sind. Diese ermöglichen eine Orientierung am rechten Fahrbahnrand, um dem Gegenverkehr nicht zu nahe zu kommen und bieten gleichzeitig die Möglichkeit Abstände richtig einzuschätzen.
An den Leitpfosten lässt sich herauszufinden, ob es notwendig ist die Nebelschlussleuchten einzuschalten. Ab einer Sichtweite von unter 50 Metern ist das der Fall. Dann gilt es aber auch seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen und nicht schneller als maximal 50 km/h zu fahren.
Leitpfosten sind außerhalb der Autobahn in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. Wenn man von Pfosten zu Pfosten schauen kann, muss die Nebelschlussleuchte aus bleiben. Denn was bei dichtem Nebel hilfreich für den nachfolgenden Verkehr ist, kann diesen bei unsachgemäßer Nutzung stark blenden und so mehr Gefahr als Hilfe darstellen. Gleiches gilt auch für die leuchtstarken Nebelscheinwerfer, die nur bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Keinesfalls können Nebelscheinwerfer das Abblendlicht ersetzten.
Gerade bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht gilt es daran zu denken, ruhig auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, um selbst besser wahrgenommen zu werden. Da beim Tagfahrlicht die Rückscheinwerfer nicht in Betrieb sind, kann nur durch das Abblendlicht eine ausreichende Erkennbarkeit nach hinten geschaffen werden.
Die Polizei rät dringend sich an diese Hinweise zu halten. Es geht nicht nur darum Gefahrensituationen zu vermeiden, bei falschem Verhalten können auch Bußgelder verhängt werden. Auch die Kfz- Haftpflichtversicherung wird im Falle mangelnder Beleuchtung des eigenen Fahrzeuges nach einem Unfall genau prüfen, ob dem Autofahrer dadurch nicht eine Mitschuld am Unfall zukommt.
Wolken und immer mehr Sonne. Im Süden anfangs Regen. 3 bis 8 Grad.
Im Süden Regen, in Schnee übergehend. Im Norden Sonne. Ein bis 7 Grad.
Recht sonnig. 2 bis 7 Grad.
Wolken und Sonne. 3 bis 9 Grad.
: Viele Wolken, zwischendurch Sonne, vereinzelt Regen. 3 bis 9 Grad.
: Sonnig, kalter Ostwind. 3 bis 9 Grad.
Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterexperte Kai Zorn