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Rheinland-Pfalz: Mainz

CDU-Gutachten sieht Mängel in Beförderungspraxis

Die Christdemokraten werfen der Landesregierung ein rechtlich unsauberes Personalwesen in einigen Ministerien vor. Gestützt auf ein
neues Gutachten will die Fraktion ihre Kritik erneut zum Thema im Parlament machen.

Der rheinland-pfälzische Landtag soll sich nach Willen der CDU in seiner letzten Sitzungswoche vor der Landtagswahl
noch einmal mit der Einstellungs- und Beförderungspraxis der Regierung beschäftigen. Das kündigte Fraktionschef Christian Baldauf am Donnerstag nach der Vorlage eines von der CDU in Auftrag gegebenen Gutachtens zu diesem Thema an. Darin werden rechtliche Mängel bei Beförderungen festgestellt und der Landesregierung eine unzureichende Antwort auf eine Große Anfrage der CDU zu diesem Thema vorgeworfen.

Auslöser der Großen Anfrage war eine Beförderungsaffäre im Umweltministerium, die schließlich zum Rücktritt von Ministerin Ulrike Höffken (Grüne) geführt hatte. Ein im September bekanntgewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz bezeichnete nach der Beschwerde einer Beamtin die Beförderungspraxis im Umweltministerium als «grob rechtswidrig». Das kritisierte Vorgehen wurde laut Ministerium unmittelbar nach dem Urteil geändert.

In dem Gutachten des Würzburger Professors für öffentliches Recht, Ralf Brinktrine heißt es nun, dass zumindest beim Blick auf das von den Grünen geführte Umwelt- und das von der FDP geleitete Wirtschaftsministerium der Eindruck entstehe, dass die Bedeutung von Beurteilungen bei Beförderungen nicht ausreichend berücksichtigt und «in erheblichem Umfang» rechtliche Vorgaben verkannt worden seien. Im Einklang mit dem OVG-Urteil könne daher «von einem systemischen Mangel des Beförderungswesens in zumindest einem, möglicherweise sogar drei Ministerien gesprochen werden», heißt es weiter.

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zu diesem Thema lasse zudem Fragen offen, sagte Brinktrine bei der Vorstellung seines Gutachtens. «Das hätte man durchaus auch klarer und präziser formulieren können, damit man einen besseren Einblick in die Sache bekommt.» In der Antwort sind laut dem Juristen unter beamtenrechtlichen Gesichtspunkten die Beförderungsfälle «das eigentlich Problematische». So könne bei
Beförderungen ohne aktuelle Beurteilungen nicht festgestellt werden, ob die Kriterien von «Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung» erfüllt seien.

Das Wirtschaftsministerium habe in diesem Zusammenhang erklärt, es fehle bei Beförderungen lediglich die formalisierte schriftliche Dokumentation, kritisierte der Beamtenrechtler. Doch genau diese Dokumentation sei wichtig, um die Rechtmäßigkeit von Beurteilungen zu untersuchen. «So bestehen aber erhebliche Zweifel, ob beamtenrechtlichen Anforderungen genügt worden ist».

Baldauf warf der Landesregierung bei der Vorstellung des Gutachtens einen «Versuch des Täuschens und des Tarnens» vor. «Das können wir nicht durchgehen lassen», sagte er. Das Gutachten soll nächste Woche Thema im Landtag werden.

Bis heute sei nicht klar, ob in den Ministerien nach Leistung und Eignung befördert worden sei, sagte Baldauf. «Die Landesregierung will das nicht beantworten, also müssen wir davon ausgehen, dass rechtswidrige Praxis geherrscht hat», betonte er. Obendrein sei versucht worden, das Informationsrecht des Parlaments zu umgehen. «Wir haben ein Anrecht darauf zu erfahren, warum welche Mitarbeiter befördert wurden und warum man uns das nicht sagt.» Deshalb werde
seine Fraktion auch die Einleitung juristischer Schritte prüfen.

Baldauf sagte weiter: «Es gibt keine Trennung von Staat und Partei. Man macht mit diesem Regierungsapparat, was man will». Das treffe aber nicht auf jede Position und nicht auf jedes Ministerium zu.

Das Innenministerium wies den Vorwurf zurück, auf die Große Anfrage nur unzureichend geantwortet zu haben. «Wir haben die Fragen der CDU-Fraktion sehr detailliert auf 114 Seiten beantwortet und die Situation in den einzelnen Ministerien auch mit einer Vielzahl von Tabellen transparent dargestellt», erklärte Staatssekretär Randolf Stich (SPD). Falls allerdings nach einzelnen Mitarbeitern gefragt werde oder durch die Antwort Rückschlüsse auf konkrete Mitarbeiter möglich würden, setze der Datenschutz dem Ministerium klare Grenzen. So ergebe sich beispielsweise aus dem Landesdatenschutzgesetz, dass nach Abschluss von Bewerbungsverfahren entsprechende Unterlagen nicht aufbewahrt werden dürften.

Quelle: dpa