Überraschender Verlauf einer Fahrzeugkontrolle
Warum hat die Polizei in Mettmann den Fahrer dieses Fahrzeuges kontrolliert?
Warum hat die Polizei in Mettmann den Fahrer dieses Fahrzeuges kontrolliert?
Nordrhein-Westfalen: Mettmann
Warum hat die Polizei in Mettmann den
Fahrer dieses Fahrzeuges kontrolliert?
Der überraschende Verlauf einer Fahrzeugkontrolle
Zunächst war dem Beamten der Polizei Mettmann ein Opel Astra mit Dürener Kennzeichen aufgefallen. Von dem Fahrzeug gingen seltsame Geräusche aus, die auf eine beschädigte Bremsanlage schließen ließen. Nach dem Anhalten war das allerdings das kleinste Problem des 41-jährigen Opel-Fahrers aus Langenfeld. Denn zunächst erhielt der Beamte von dem kontrollierten Fahrzeugführer nur die Fotokopie eines georgischen Führerscheins überreicht. Da der PKW-Fahrer aber nachgewiesener Weise bereits seit 2014 in Langenfeld wohnt, ist eine ausländische Fahrerlaubnis hier nicht mehr gültig - egal ob Original oder Kopie.
Doch das war längst nicht alles
Weitere Zweifel kamen dem Beamten auch bezüglich einer ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeugs. So trug der Astra Kennzeichen aus dem Bereich Düren, obwohl dessen Besitzer in Lagenfeld wohnt. Bei der Durchsicht der vorgelegten Zulassungsbescheinigung kam Klarheit in den Fall. Tatsächlich war der Opel aus Düren bereits seit Ende 2015 abgemeldet. Blieb nur noch zu klären, warum die Kennzeichen dann trotzdem amtlich gesiegelt waren. Hierzu stellte sich heraus, dass anstelle von amtlichen Plaketten aus Düren tatsächlich Zulassungsstempel der Stadt Wuppertal auf den Kennzeichen angebracht worden waren. Offenbar waren diese von anderen Kennzeichen abgelöst und dann widerrechtlich auf die Dürener Kennzeichen aufgebracht worden.
Fazit der Kontrolle:
Der Opel wurde an Ort und Stelle stillgelegt, jede weitere Fahrt mit dem Fahrzeug ausdrücklich untersagt. Die Kennzeichen des Astras stellte die Polizei als Beweismittel sicher. Gegen den 41-jährigen Fahrzeugführer und -halter wurden gleich mehrere Strafanzeigen erstattet - wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs mit gleichzeitigen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz, zudem wegen des Verdachts einer Urkundenfälschung.