Kreis Mayen-Koblenz
Geflügel muss im Stall bleiben
Wegen der Vogelgrippe hat die Kreisverwaltung eine Verfügung erlassen.
Wegen der Vogelgrippe hat die Kreisverwaltung eine Verfügung erlassen.
Wegen des hochansteckenden Virus müssen Geflügelbesitzer im Landkreis ihre Tiere ab sofort in Ställen unterbringen. Die Anordnung der Kreisverwaltung gilt außerdem für das Stadtgebiet von Koblenz. Auch dort muss das Geflügel in abgeschotteten Räumen gehalten werden. Die Veterinäre haben die Verfügung erlassen, um eine Ausbreitung der in Schleswig-Holstein ausgebrochenen Geflügelpest zu verhindern. Sie gilt erstmal bis zum 31. Januar