Polizei Symbolbild
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Speicher

6-Jähriges Mädchen sexuell missbraucht – Polizei warnt

In Speicher (Kreis Bitburg-Prüm) wird ein kleines Mädchen Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Polizei sucht nach dem Täter und warnt Eltern.

Mit Süßigkeiten angelockt

Am Dienstag, 2. Juli, wurde in Speicher in den Abendstunden wohl ein 6-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Laut Polizeimeldung war das Mädchen am Abend zum Spielen in der Nähe ihres Wohnhauses in der Ringstraße. Dort soll sie dann ein Unbekannter angesprochen, unter einem Vorwand und mit Süßigkeiten hinter ein Haus in der Falkenstraße gelockt haben. Dort habe der Mann das Kind sexuell missbraucht und sei unmittelbar nach der Tat geflohen.

Das Kind sei anschließend umgehend nach Hause gegangen und habe seinen Eltern von dem Vorfall erzählt. Diese verständigten umgehend die Polizei.

Der Täter sei laut Angaben des Kindes ein Mann mittleren Alters mit heller Hautfarbe und schwarzen Haaren. Er habe eine blaue Jacke getragen und sei mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Das Mädchen sei körperlich unversehrt, aber traumatisiert.

SoKo ermittelt

Die Kriminalinspektion Wittlich hat nun eine Sonderkommission eingerichtet. Zudem wird die Polizei in den nächsten Tagen eine erhöhte Präsens in Speicher und den umliegenden Ortschaften zeigen. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu der beschriebenen Person geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei unter der Telefonnummer 06561/968510 in Verbindung zu setzen.

Schon in den vergangenen Tagen gingen bei der Polizei wohl Hinweise von besorgten Eltern auf einen möglichen Kinderansprecher ein. Dieser konnte von den Beamten schon in der vergangenen Woche ausfindig gemacht werden. Laut den Ermittlern „dürfte er als Tatverdächtiger in diesem Fall eher ausscheiden“. Dennoch werde der Mann in den Ermittlungen weiterhin berücksichtigt.

Verhaltenstipps der Polizei an Eltern für solche Fälle

  • Gehen Sie vertrauensvoll mit Ihrem Kind um und vermitteln Sie ihm, dass es über alle Themen offen mit Ihnen sprechen kann und soll. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alle Erlebnisse und Sorgen erzählen kann, die ihm "komisch" oder gar beängstigend vorgekommen sind.
  • Vereinbaren Sie verbindlich mit Ihrem Kind, dass es ohne Erlaubnis der Eltern nicht mit fremden Menschen mitgehen oder mitfahren darf und keine Geschenke von Fremden annehmen soll. Auch dann nicht, wenn die Fremden angeblich in Ihrem Auftrag handeln.
  • Erklären Sie Ihrem Kind immer wieder, dass es für Eltern wichtig ist, zu wissen, an welchen Orten und mit wem sich Kinder dort aufhalten.
  • Ihr Kind sollte Ihnen darüber berichten, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert worden ist oder dieses trotz Verbotes getan hat. Wichtig: Drohen Sie nicht mit Bestrafung!
  • Kinder sollen lernen: Auch Erwachsenen gegenüber dürfen sie "NEIN" sagen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben. Werden sie nach dem Weg gefragt, sollen sie an Erwachsene verweisen.
  • Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Wenn doch einmal Begleitung erforderlich erscheint, dann nur bis zu dem Punkt, wo es auf andere Kinder trifft.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Lagen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So sollte es konkret andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe bitten oder auch laut schreien, um Öffentlichkeit herzustellen.
  • Bei Kontakt mit einem vermeintlichen Täter sollte es sich nicht verstecken, sondern wegrennen und andere Personen auf sich aufmerksam machen.
  • Aber - verteufeln Sie Fremde nicht grundsätzlich! Ihr Kind könnte im Notfall auch auf die Hilfe von "Fremden" angewiesen sein.
  • Melden Sie in diesem Sinne verdächtige Feststellungen unmittelbar bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder rufen Sie die 110 an!
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