Flughafen Frankfurt Hahn Airport
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Flughafen Frankfurt Hahn Airport
Lautzenhausen

Flughafen Hahn: Ursprünglicher Kaufvertrag aufgelöst

Die Swift Conjoy GmbH hatte einst deutlich mehr als 20 Millionen Euro geboten und bereits im Juni 2022 den Kaufvertrag unterzeichnet.

Swift Conjoy hatte mehr als 20 Millionen Euro geboten, aber nie gezahlt

Im Verkaufspoker um den insolventen Hunsrück-Flughafen Hahn ist der Vertrag mit dem ursprünglichen Käufer aufgelöst worden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner die notarielle Übereinkunft schon im Januar 2023 annulliert. Der Jurist äußert sich dazu nicht.

Die Swift Conjoy GmbH hat nach dpa-Informationen einst deutlich mehr als 20 Millionen Euro für den einzigen größeren Airport in Rheinland-Pfalz geboten und bereits im Juni 2022 den Kaufvertrag unterzeichnet. Damals hat das Frankfurter Unternehmen mehr Jobs und Investitionen an dem Flughafen angekündigt. Doch gezahlt hat es nie. Auf eine dpa-Anfrage hat Swift Conjoy nicht reagiert.

Entscheidung könnte am 30. März fallen

Ebenfalls noch im Januar 2023 hat Insolvenzverwalter Plathner mit der NR Holding AG des Nürburgrings um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin und der Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter einen Kaufvertrag abgeschlossen. Beide  Unternehmen haben auch eine Kaufsumme auf ein Treuhandkonto überwiesen - doch vorerst jeweils noch ohne grünes Licht der Gläubiger. Inzwischen hat auch der türkische Flughafenbetreiber YDA Kaufinteresse im Hunsrück bekundet. Das Land Hessen hält noch 17,5 Prozent an dem Airport mit einer eher seltenen und begehrten Nachtfluggenehmigung.

Am 30. März könnten die Gläubiger von vier Hahn-Schwestergesellschaften in einer Versammlung am Insolvenzgericht Bad Kreuznach über den Verkauf des Flughafens Hahn entscheiden. Erwartet wird nach dpa-Informationen, dass Plathner einen Abstimmungsvorschlag zu einem oder mehreren Bietern präsentiert.

Die insolvente Betreibergesellschaft Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) hat hingegen einen eigenen Gläubigerausschuss und benötigt daher keine Gläubigerversammlungen. Nach dpa-Informationen soll sich der FFHG-Gläubigerausschuss erst nach dem 30. März wieder mit dem Hahn-Verkauf befassen.

 

Quelle: dpa

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