Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. (Archivbild)
Harald Tittel/dpa
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. (Archivbild)
Ermittlungen abgeschlossen

Tod auf dem Spielplatz: Mordanklage nach Angriff auf Ehefrau

Ein 41-Jähriger soll seine getrennt lebende Gattin mit einem Messer getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Femizid.

Nach dem tödlichen Messerangriff auf seine getrennt lebende Ehefrau im rheinland-pfälzischen Linden bei Kaiserslautern hat die Staatsanwaltschaft einen 41 Jahre alten Mann wegen Mordes angeklagt. Sie wertet die Tat auf einem Spielplatz am 16. Juni als sogenannten Femizit. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind und weil die Täter Frauen als nicht gleichwertig ansehen, sondern hassen oder über sie bestimmen wollen. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. 

Der Anklagebehörde zufolge hatte sich die Frau im März von ihrem Mann getrennt. Nach einem Termin vor dem Familiengericht Anfang Juni soll dem US-Amerikaner klargeworden sein, dass sie eine endgültige Trennung wollte. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein Mordmotiv aus niedrigen Beweggründen.

Für den Mann bestand ein Kontaktverbot

Nach den Ermittlungen fuhr der damals 40-Jährige mit einem gemieteten Auto zum Wohnhaus seiner Ehefrau in Linden. Er soll bereits den Entschluss gefasst haben, sie zu töten. Als er bemerkt habe, dass die Frau mit den beiden jüngsten gemeinsamen Kindern auf einem Spielplatz war, fuhr er dorthin. Als die 37-Jährige den Platz verließ und zu ihrem Auto ging, fuhr er demnach auf sie zu.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stieg er mit einem Cuttermesser aus, hielt seine Ehefrau fest und verletzte sie an der Kehle. Sie ging zu Boden und wurde anschließend erneut am Hals verletzt. Die Frau starb noch am Tatort. Danach verletzte sich der Mann am Hals und legte sich neben seine Ehefrau.

Neben niedrigen Beweggründen sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Zwar hatte die Frau eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Das Haus in Linden wurde ihr zur alleinigen Nutzung zugesprochen, zudem galt für den Mann ein Kontaktverbot.

Keine Einschränkung der Schuldfähigkeit

Bis zur Tat habe er sich daran gehalten, hieß es. Für die Frau sei der Angriff überraschend gewesen. Sie habe keine ausreichende Möglichkeit zur Flucht oder Abwehr gehabt und ihm lediglich mit der Hand ins Messer greifen können.

Die Ermittlungen umfassten der Behörde zufolge auch ein psychiatrisches Gutachten. Demnach litt der Mann seit mehreren Jahren unter psychischen Problemen. Nach der Trennung hatte er einen Suizidversuch unternommen. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit habe sich daraus jedoch nicht ergeben.

Der 41-Jährige macht von seinem Schweigerecht Gebrauch und ist nicht vorbestraft. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Das Schwurgericht Kaiserslautern muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:261002-930-779386/1
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