So untersucht die US-Air Force ihre Unfälle
Wie die US-Air Force nach einem Unfall vorgeht: Von der Beweissicherung bis zur Auswertung ist jeder Schritt geregelt.
Wie die US-Air Force nach einem Unfall vorgeht: Von der Beweissicherung bis zur Auswertung ist jeder Schritt geregelt.
Für den Fall eines Unfalls gibt es bei der US-Luftwaffe genaue Vorschriften. Unfälle und Zwischenfälle werden je nach Schwere in Klassen zwischen A und E eingeteilt. Bei einem Todesfall oder beim Verlust eines Flugzeugs handelt es sich stets um einen Unfall der höchsten Klasse A.
Nach einem solchen Unglück wird gemäß einer im März 2026 aktualisierten Dienstanweisung zunächst ein Interim Safety Board (ISB) eingerichtet.
Aufgabe der ISB-Mitglieder, die möglichst nicht zu derselben Einheit gehören sollen wie das verunglückte Flugzeug, ist die Sicherung von Beweisen.
Das ISB arbeitet nach offiziellen Angaben meist nur ein oder zwei Tage. «Die Maßnahmen des ISB beschränken sich darauf, Beweismittel zu identifizieren, die Kontrolle über diese zu übernehmen oder sie in Besitz zu nehmen und sie zu sichern», heißt es in der Vorschrift. «Das ISB ermittelt keine Faktoren oder Ursachen des Vorfalls.»
Was alles ausgewertet wird
Die Informationen des ISB werden anschließend von einem Safety Investigation Board (SIB) ausgewertet. In diesem Gremium, können je nach Art des Unfalls qualifizierte Techniker, Piloten, Mediziner, Datenanalysten, Waffenexperten oder andere Fachleute vertreten sein. Deren Arbeit ist genau geregelt.
Die Experten, die nicht zu der vom Unfall betroffenen Einheit gehören dürfen, werten beispielsweise den Stimmenrecorder des Cockpits aus, die Daten der Flugsicherung, Logbücher, Videodaten, Laptops oder Zeugenaussagen. Auch die Daten des Head-up Displays, die dem Piloten während des Flugs angezeigt werden, werden geprüft.
Wie Ergebnisse veröffentlicht werden
Der Untersuchungsbericht geht an die für Sicherheit zuständige Stelle in einem der Hauptquartiere der Air Force. Diese Berichte werden üblicherweise nicht veröffentlicht. Folgerungen werden aber unter Hinweis auf Geheimhaltungsverpflichtungen vom Air Force Safety Center in internen Netzwerken bereitgestellt.
Bis zum Januar 2025 hat der Generalanwalt der Air Force gelegentlich auszugsweise Untersuchungsberichte auf seiner Webseite veröffentlicht. Seither findet sich dort kein entsprechender Eintrag mehr.
© dpa-infocom, dpa:260923-930-731697/1
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten