Saarland schafft Gesetz für Opferfonds
Opfer rassistischer Gewalt können im Saarland besondere Hilfe bekommen. Mit einem gesetzlich verankerten Opferfonds.
Opfer rassistischer Gewalt können im Saarland besondere Hilfe bekommen. Mit einem gesetzlich verankerten Opferfonds.
Opfer von «gruppenbezogenem Menschenhass» können im Saarland Hilfe von einem Opferfonds bekommen. Der saarländische Landtag beschloss die gesetzliche Verankerung dieses im Grundsatz schon früher vereinbarten Fonds. Er sieht Zahlungen an die «Opfer und Angehörigen rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalttaten sowie schwerer Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit» vor.
Wer seit Januar 2023 Opfer einer solchen Gewalttat geworden ist, kann bei einem Opferfondsbeirat eine einmalige Unterstützung beantragen. Sie beträgt dem Gesetz zufolge in der Regel 10.000 Euro. Bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden seien Zahlungen von bis zu 30.000 Euro möglich. In besonderen Härtefällen, beispielsweise bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder «besonders schweren menschenverachtenden Gewalttaten» könne es eine Zahlung in Höhe von bis zu 100.000 Euro geben.
«Geht nicht um eine symbolische Geste»
Der Landtag hatte bereits im September 2023 grundsätzlich einen Opferentschädigungsfonds beschlossen, diesen jedoch bisher nicht gesetzlich verankert. «Es geht nicht um eine symbolische Geste für einen einzelnen Moment, sondern um dauerhafte Leistungen», sagte Dagmar Heib (CDU). «Wir geben dem Opferfonds eine gesetzliche Grundlage», sagte auch Kira Braun (SPD).
In der Begründung des von den Fraktionen der regierenden SPD und der oppositionellen CDU beschlossenen Gesetzes heißt es, Toleranz und Vielfalt seien «essenzielle Grundwerte, denen sich das Saarland aus seiner Historie heraus verpflichtet». Deswegen sei es eine Pflichtaufgabe des Landes, Rassismus, Antisemitismus, Extremismus und Terrorismus «entschieden entgegenzutreten». In der Begründung wurde auf Gewalttaten in der Vergangenheit sowie «steigende Fallzahlen rassistischer und antisemitischer Verletzungen» verwiesen.
Christoph Schaufert (AfD) begründete die Enthaltung seiner Fraktion damit, das Gesetz sei unvollständig und unklar: «Zählt der Angriff auf einen AfD-Politiker auch als gruppenbezogener Hass?»
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