Rennradfahrer stürzt wegen Kleinkind - Mutter haftet nicht
Auf einem Wirtschaftsweg fährt ein Kleinkind mit einem Laufrad vor einen Rennradfahrer. Dieser stürzt und verklagt die Mutter - er wird vor Gericht aber abgewiesen.
Auf einem Wirtschaftsweg fährt ein Kleinkind mit einem Laufrad vor einen Rennradfahrer. Dieser stürzt und verklagt die Mutter - er wird vor Gericht aber abgewiesen.
Stürzt ein Rennradfahrer auf einem Wirtschaftsweg wegen eines Kleinkindes, trägt die Aufsichtsperson keine Verantwortung. Dies entschied das Landgericht Frankenthal nach eigenen Angaben in einem aktuellen Fall. Demnach ist die Aufsichtspflicht abhängig von konkreten Umständen. Auf einem für Kraftfahrzeuge gesperrten und wenig frequentierten Wirtschaftsweg, wie in diesem Fall, seien die Anforderungen geringer. Vielmehr fuhr der Radfahrer nach Ansicht der Kammer zu schnell, um rechtzeitig reagieren zu können.
Durch den Sturz hatte sich der Rennradfahrer im Mai 2025 unter anderem einen Bruch der Speiche im Ellenbogen und eine Schulterprellung zugezogen. Daraufhin hatte er die Mutter auf 700 Euro Schadenersatz und mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Das Landgericht sah zwar ein Fehlverhalten des Kindes, wies die Klage gegen die Mutter aber ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
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