Die AfD-Jugendorganisation zeigt das umtrittene Video nicht mehr (Archivbild)
Oliver Dietze/dpa
Die AfD-Jugendorganisation zeigt das umtrittene Video nicht mehr (Archivbild)
Ohne Drehgenehmigung

Rechtsstreit zwischen Völklinger Hütte und AfD beendet

Die AfD darf ein Video mit Aufnahmen aus der Völklinger Hütte in den sozialen Medien nicht mehr zeigen. Was dahintersteckt.

Der Rechtsstreit zwischen der Völklinger Hütte und der AfD um ein Video der AfD-Jugendorganisation «Generation Deutschland» ist beendet. Die Betreibergesellschaft der Völklinger Hütte hatte laut Landgericht Saarbrücken einen Eilantrag gestellt, um die Weiterverbreitung des Videos in den sozialen Medien zu stoppen. 

Der Grund: Das Video enthalte Filmaufnahmen, die auf dem Gelände des Weltkulturerbes Völklinger Hütte ohne vorherige Drehgenehmigung oder nachträgliche Zustimmung erstellt worden seien.

Die AfD hat laut Landgericht Saarbrücken die geltend gemachten Ansprüche anerkannt. Als Grund gab sie demnach «prozessökonomische Gründe» an. Daher habe die 4. Zivilkammer des Landgerichts das Verfahren mit einem sogenannten Anerkenntnisurteil ohne weitere Sachprüfung beendet (4 O 289/26), hieß es.

© dpa-infocom, dpa:261027-930-901823/1
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