Pufferzone ausgeweitet – Regeln gegen Japankäfer
Die Pufferzone gegen den Japankäfer umfasst nun auch Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Welche Regeln Betriebe und Privatpersonen beachten müssen.
Die Pufferzone gegen den Japankäfer umfasst nun auch Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Welche Regeln Betriebe und Privatpersonen beachten müssen.
Der Japankäfer, nur einen Zentimeter groß, ist ein gefräßiger Schädling. Er befällt über 400 Pflanzenarten und kann insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark schädigen. Um seine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Pufferzone um Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz erweitert. Diese umfasst nun Bereiche der Stadt Mainz sowie der Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz, wie die ADD mitteilt. Die ADD reagierte damit auf Funde des Quarantäneschädlings in Hessen nahe der Landesgrenze.
Besondere Maßnahmen in der Pufferzone
In der Pufferzone gelten demnach für mindestens drei Jahre folgende Regeln:
Charakteristische Haarbüschel
Die Behörde bittet um Mithilfe. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren, fotografieren und die ADD informieren. Der Japankäfer hat einen metallischen glänzenden, grünen Kopf, braune Flügel und an jeder Hinterleibseite fünf weiße Haarbüschel sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs.
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