Neue Regeln für Ferienwohnungen an der Saar
Kommunen im Saarland können künftig die Vermietung von Ferienwohnungen verhindern. Es drohen saftige Bußgelder.
Kommunen im Saarland können künftig die Vermietung von Ferienwohnungen verhindern. Es drohen saftige Bußgelder.
Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen beispielsweise über Internetportale könnte im Saarland bald schwieriger werden. Der Landtag beschloss ein Gesetz, mit dem ein mögliches Verbot von Kurzzeitvermietungen durch die jeweilige Gemeinde geregelt wird. Gemeinden können dann zu Verboten greifen, wenn «die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in dem betreffenden Gebiet besonders gefährdet ist».
Grundsätzlich gilt eine kurzzeitige Vermietung an insgesamt bis zu 90 Tagen pro Jahr nicht als Zweckentfremdung. Auch diese müsste aber bei der Gemeinde registriert werden. Eine Genehmigung ist bei Vermietungen an mehr als 90 Tagen erforderlich. Diese Genehmigung muss erteilt werden, «wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen». Verstöße gegen das Gesetz werden mit Geldbußen zwischen 10.000 und 100.000 Euro bestraft. Vermietungen von Studentenwohnungen sind von dem Gesetz ausgenommen.
«Die Entscheidung liegt vor Ort. Keine Gemeinde wird zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung verpflichtet.», sagte Sascha Haas (SPD). Die Gemeinde müsse dann begründen, warum der Schutz erforderlich sei. «Ferienwohnungen und Ferienhäuser gehören neben Hotels zu einem attraktiven Tourismusstandort», sagte Haas. Deswegen gelte die Regelung nur für Vermietungen an mehr als 90 Tagen. Die Hoteliers des Landes verdienten aber «faire Wettbewerbsbedingungen».
Heftige Kritik kam von der AfD. «Statt die Ursachen der Wohnungsnot zu bekämpfen, soll der bestehende Mangel mit immer neuen Vorschriften, Kontrollen und Sanktionen verwaltet werden.» Wohnungsnot entstehe auch durch «eine massiv gestiegene Nachfrage» aufgrund von Migration.
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