Der Prozess war nicht öffentlich. (Archivbild)
Andreas Arnold/dpa
Der Prozess war nicht öffentlich. (Archivbild)
Verhandlung nicht öffentlich

Messerangriff auf Lehrerin – 17-Jährige schuldunfähig

Sie hat ihre Lehrerin mit einem Messer angegriffen und ist deshalb angeklagt. Am Ende des Prozesses kommt sie nicht ins Gefängnis, aber wird wegen einer Krankheit untergebracht.

Eine Jugendliche, die ihre Lehrerin mit einem Messer bedroht hat, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das ordnete das Landgericht Frankenthal in dem nicht öffentlichen Prozess an, wie eine Sprecherin mitteilte. Die 17-Jährige sei wegen einer Schizophrenie schuldunfähig. 

Die Jugendliche griff Ende Mai 2025 im Lehrerzimmer ihrer Realschule in Ludwigshafen eine Lehrerin mit einem Messer an. Die Lehrerin habe die Attacke abwehren und der 17-Jährigen das Messer aus der Hand schlagen können, hieß es in früheren Angaben. Mit Unterstützung weiterer Lehrkräfte sei es gelungen, die Jugendliche zu überwältigen und am Boden zu fixieren.

Als zugrunde liegende Tat habe die Kammer eine versuchte gefährliche Körperverletzung angenommen, schrieb die Sprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:260107-930-509013/1
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