Der Vorsitzende Richter am Landgericht Klos im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken.
Laszlo Pinter/dpa
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Klos im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken.
Tat im November 2025

Lange Haft für Tod bei Zwangsräumung - «Herz voller Stille»

Ein Gerichtsvollzieher wird bei einem Einsatz mit einem Jagdmesser getötet. Der Fall sorgte für Entsetzen. Nun fiel das Urteil.

Im Prozess um einen bei einer Zwangsräumung im Saarland getöteten Gerichtsvollzieher ist der 42 Jahre alte Angeklagte wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an. Zudem ordnete die Kammer wegen einer schizophrenen Erkrankung des Mannes seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Deutsche hatte im November 2025 einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser getötet. Der Gerichtsvollzieher wollte an diesem Morgen eine Zwangsräumung vollstrecken. Der Angeklagte stach mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper ein. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ging bei dem Angeklagten wegen seiner psychischen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Gericht: Angeklagter wusste von drohender Räumung

Die Kammer zeigte sich in ihrer Begründung überzeugt, dass der 42-Jährige mit der Zwangsräumung gerechnet hatte. Schreiben des Gerichtsvollziehers habe er bewusst ignoriert. Zudem habe sich der Mann vor der Tat im Internet mit dem Thema Obdachlosigkeit beschäftigt.

Damit folgte das Gericht nicht der Darstellung des Angeklagten, er habe von dem Termin nichts gewusst. Während des Prozesses hatte er von seinem Verteidiger erklären lassen, die Situation sei für ihn überraschend gekommen. «Aus Angst vor der Obdachlosigkeit griff ich nach einem Messer und stach zu», hatte es in seiner schriftlichen Einlassung geheißen. «Es war weder geplant, noch wollte ich, dass es so eskaliert», hatte der Angeklagte weiter erklärt.

Einen Zusammenhang zwischen dem späteren Angriff und dem vorherigen Kauf des Jagdmessers sowie einer Armbrust sah die Kammer allerdings nicht. Die Anschaffungen seien vielmehr im Zusammenhang mit dem krankheitsbedingten Verfolgungswahn des Mannes zu sehen. Auch die Annahme, der Angeklagte sei ein sogenannter Reichsbürger, teilte das Gericht nicht.

Opfer von Angriff überrascht

Für das Gericht war das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Nach Überzeugung der Kammer wurde der Gerichtsvollzieher von dem Angriff überrascht. Dem medizinischen Gutachten zufolge verlor das Opfer bei der Attacke relativ schnell das Bewusstsein. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sah das Gericht deshalb - anders als die Nebenklage - nicht als bewiesen an.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Nebenklage hatte 13 Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung sah dagegen keine Mordmerkmale als erfüllt an. Verteidiger Dirk Gerlach hatte auf Totschlag plädiert und fünf Jahre Haft sowie ebenfalls die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Schizophrene Erkrankung nachgewiesen

Eine zentrale Rolle bei der Strafzumessung spielte die Erkrankung des Angeklagten. Die psychiatrische Sachverständige Konstanze Römer hatte eine schizophrene Störung mit wahnhaftem Verfolgungserleben attestiert.

Die Erkrankung sei nach Überzeugung des Gerichts nachgewiesen. Der Angeklagte sei bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen. Die Kammer ging zugleich davon aus, dass die Störung dauerhaft bestehen bleibe und eine hohe Gefahr weiterer Taten bestehe. Sie ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Sachverständige hatte zuvor im Prozess erklärt, der Angeklagte habe den Gerichtsvollzieher in seinem Wahn als Bedrohung wahrgenommen. Er habe zwar gewusst, dass man einen Menschen nicht töten dürfe, die bevorstehende Zwangsräumung jedoch als Unrecht empfunden.

Geständnis und Reue wirken strafmildernd

Zugunsten des 42-Jährigen wertete die Kammer mehrere Punkte. Er sei nach der Tat nicht geflüchtet, sondern habe auf die Polizei gewartet und die Tat unmittelbar eingeräumt. Von diesem Geständnis sei er auch während des Prozesses nicht abgerückt.

Zudem berücksichtigte das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft ist, sich im Verfahren von seiner Tat distanziert und Reue gezeigt habe. In seinem letzten Wort hatte er erneut erklärt, dass ihm die Tat für die Angehörigen leidtue.

Strafverschärfend wertete das Gericht dagegen die Brutalität der Tat und die schwerwiegenden Folgen für die Hinterbliebenen. Zudem wertete die Kammer eine Widerstandshandlung gegen einen Vollstreckungsbeamten in Tateinheit.

Witwe: «So viele Leben zerstört»

Die Witwe des Opfers hatte während des Prozesses eine bewegende Erklärung abgegeben. «Es ist kein Leben mehr in meinem Leben, mein Herz und mein Haus voller Stille, ein täglicher Kampf», hatte sie unter Tränen gesagt.

Ihr Mann habe mit einem solchen Angriff niemals gerechnet. Er habe für sein Land und seine Familie gearbeitet und sei «sprichwörtlich ins offene Messer gelaufen». Der Angeklagte habe mit seiner Tat «so viele Leben zerstört».

Von Laszlo Pinter, dpa
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