Beim Niedrigwasser sind im Rhein keine Flussbestattungen möglich (Symbolbild)
Carsten Rehder/dpa
Beim Niedrigwasser sind im Rhein keine Flussbestattungen möglich (Symbolbild)
Niedrigwasser

Keine Flussbestattungen möglich - Belastung für Angehörige

Das Niedrigwasser bremst nicht nur Frachtschiffe aus. Es macht auch die in Rheinland-Pfalz erlaubten Flussbestattungen zurzeit unmöglich. Was das bedeutet.

Das Niedrigwasser im Rhein wird auch für manche Angehörige von Verstorbenen zur Belastungsprobe. Denn bei den niedrigen Pegelständen sind die in Rheinland-Pfalz erlaubten Flussbestattungen zurzeit nicht möglich. 

«Wir haben seit mehreren Wochen keine mehr gemacht», sagt Sebastian Trüb, Mitinhaber der Firma Rheinbestattung Mainz, der Deutschen Presse-Agentur. «Und wir können im Moment nicht absehen, wann da ein Ende in Sicht ist.» 

Für die Angehörigen sei das eine emotionale Herausforderung. Er habe vier Fälle, die bereits terminiert waren: «Die mussten wir jetzt absagen wegen des Niedrigwassers und auf unbestimmte Zeit verschieben», sagt er. 

Geschäft aktuell komplett lahmgelegt

Das sei belastend für die Hinterbliebenen: Keiner könne sagen, wann eine Bestattung im Rhein wieder möglich sei, sagt Trüb. Er war der Erste in Rheinland-Pfalz, der eine Genehmigung für die neue Bestattungsform bekommen hatte.

Das Unternehmen arbeite als Dienstleister für Bestatter im Land. Bei normalem Pegelstand habe er zwei bis drei Flussbestattungen pro Woche. Das Mainzer Unternehmen bietet zwei Routen an: von Budenheim rheinaufwärts nach Mainz und zurück oder rheinabwärts nach Eltville und retour. 

In Rheinland-Pfalz sind Bestattungen von Urnen, die von einem Schiff im Rhein, Mosel, Lahn und Saar abgelassen werden, nach einem im September 2025 neu gefassten Gesetz erlaubt. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das Flussbestattungen eingeführt hat.

Neben einem bestimmten Wasserstand gibt es weitere Voraussetzungen: Der Verstorbene muss seinen letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Und es dürfen nur speziellen Urnen verwendet werden, die sich im Wasser auflösen und die sofort versinken.

Auch in anderen Flüssen aktuell keine Beisetzungen

Für den Norden des Landes ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz zuständig. Sie hat bislang 42 Flussbestattungen genehmigt. Für den Rhein habe es 19 Erlaubnisse gegeben, für die Mosel 20 und für die Lahn drei, teilte die Sprecherin der SGD Nord mit.

Flussbestattungen seien nur zulässig, wenn mindestens der mittlere Abfluss (MQ) - also die durchschnittliche Abflussmenge an einem Pegel innerhalb eines bestimmten Zeitraums - im Gewässer vorhanden sei. «Dies ist aktuell in den für die Flussbestattung vorgesehenen Gewässern nicht der Fall - auch nicht in der Mosel», sagt sie.

Trotz vorhergesagten Regens rechnen Experten nicht mit einem baldigen Ende des Rhein-Niedrigwassers. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz hatte kürzlich mitgeteilt, eine «substanzielle Entspannung» zeichne sich laut sogenannten Sechs-Wochen-Vorhersagen «nicht vor Anfang Oktober ab».

Urnenbeisetzung innerhalb von sechs Monaten 

Bestatter Ralf Cullmann in Traben-Trarbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) sagt, der Abfluss des Wassers in der Mosel sei laut Vorschrift derzeit zu gering. «Wir müssen warten, bis wir wieder eine entsprechende Fließgeschwindigkeit haben.» 

In der Praxis aber, meint er, würde es nichts ausmachen. Wenn eine Urne an einer Stelle versenkt werde, löse sie sich unten auf - «ob wir eine hohe Abfließgeschwindigkeit haben oder nicht». Die Mosel ist durch Staustufen reguliert. 

Er habe keine Beisetzungen, die er verschieben müsse. Bisher habe er drei Bestattungen in der Mosel organisiert - zwischen Zell und Bernkastel. «Das ist ein Nischenprodukt», sagt Cullmann. Generell sei es so, dass Urnen innerhalb von einem halben Jahr beigesetzt werden sollten. 

Im Süden wird gesammelt genehmigt

Wegen Niedrigwassers seien aktuell keine Flussbestattungen im Rhein zulässig, teilt die Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsbehörde SGD Süd in Neustadt an der Weinstraße mit. Die Behörde ist für den Rhein zwischen Maxau bei Karlsruhe und Kaub (Rhein-Lahn-Kreis) zuständig.

Bisher seien drei Sammelerlaubnisse an Unternehmen für Bestattungen im Rhein sowie eine Einzelerlaubnis erteilt worden. Wie viele Flussbestattungen es insgesamt gab, könne man nicht sagen. Der Behörde müssten einmal jährlich im Januar gesammelt die Bestattungen gemeldet werden.

Beisetzung ist oft für Angehörige ein Abschluss

Wenn eine Beisetzung auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsse, sei das für die Angehörigen nicht schön, sagt die Trierer Bestatterin Ulrike Grandjean, stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz. «Man findet gar nicht so richtig den Abschluss.»

Für viele Angehörige sei die Besetzung wichtig, um zur Ruhe zu kommen. «Man ist bis dahin in dieser Habachtstellung», sagt Grandjean. Wenn eine Beisetzung viel später als geplant stattfinde, könne sie noch einmal eine tiefe Wunde bei den Hinterbliebenen reißen. 

Aber es komme immer wieder vor, dass Beisetzungen verschoben werden müssten, berichtet die Bestatterin. Das könne wegen plötzlicher Krankheit eines Angehörigen sein - oder wenn es eine Sturmwarnung auf dem Friedhof gebe.

Von Birgit Reichert, dpa
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