Kein Hubschrauberspritzen in Mosel-Apollo-Gebieten ab 2027
Stattdessen können die Winzer in den betroffenen Weinbergen jetzt auf Sprühdrohnen setzen. Was das für den bedrohten Schmetterling bedeutet.
Stattdessen können die Winzer in den betroffenen Weinbergen jetzt auf Sprühdrohnen setzen. Was das für den bedrohten Schmetterling bedeutet.
In den steilen Weinbergen rund um den bedrohten Mosel-Apollofalter an der Mosel wird es bald keine Spritzungen durch Hubschrauber mehr geben. Das Land Rheinland-Pfalz kündigte an, ab 2027 dort keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Pestizidspritzungen per Hubschrauber zu erteilen.
Die Winzer könnten aber mit der Drohnentechnik ihre Weinberge weiter bewirtschaften und den Weinbau auch in diesen Lagen aufrechterhalten, teilte das Weinbauministerium in Mainz mit.
Rheinland-Pfalz habe die Fortentwicklung und Etablierung der Drohnentechnik so vorangebracht, sodass ab 2027 die Steillagenflächen in der Schutzkulisse des Mosel-Apollos ausschließlich mit Drohnen behandelt werden könnten.
Deutsche Umwelthilfe beendet Klagen
Hintergrund des «Genehmigungsstopps» ist eine juristische Auseinandersetzung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die seit drei Jahren für ein Ende der Hubschrauber-Spritzung gekämpft hat. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem großen Erfolg.
Er sagte: «Konsequenter Druck für die Durchsetzung des Naturschutzrechts lohnt sich. Wir werden im kommenden Jahr genau hinschauen und sicherstellen, dass Rheinland-Pfalz sein Versprechen hält und andernfalls wieder vor Gericht ziehen.» Die jetzigen Klagen seien beendet.
Winzer können stattdessen Sprühdrohnen einsetzen
Man setze jetzt auf neue, weitgehend autonome Sprühdrohnen, sagte der Geschäftsführer des Weinbauverbandes Mosel, Maximilian Hendgen, in Koblenz. Der Vorteil der Drohnen sei, dass sie niedriger und langsamer fliegen, es kaum Abdrift gebe und sie zielgenauer seien.
Seit Beginn des juristischen Streits mit der DUH arbeite man daran, die Drohne in den Gebieten zu etablieren, sagte Hendgen. «Als es losging 2024, war der Hubschrauber noch alternativlos.» Doch inzwischen sei die Technik besser, man habe Kapazitäten an Geräten und Piloten aufgebaut.
Damit sei man in der Lage, ab 2027 für das Gebiet auf den Hubschrauber zu verzichten, sagte er. Winzer könnten einen Drohnendienstleister als Alternative nutzen: Dafür müssten sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die betroffene Fläche in den Kreisen Cochem-Zell und im Kreis Mayen-Koblenz ist 60 bis 65 Hektar groß.
Ob der Pflanzenschutz tatsächlich schuld am Rückgang des Falters sei, das sei inhaltlich vom Gericht nicht geklärt, sagte Hendgen. «Wir agieren hier im Bereich der Risikovorsorge.»
Mosel-Apollofalter vom Aussterben bedroht
Der streng geschützte Mosel-Apollofalter kommt laut DUH weltweit nur im unteren Moseltal an offenen Felsformationen vor. Der Bestand habe sich in jüngerer Vergangenheit so sehr verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art drohe. In der Ende 2025 erschienenen Roten Liste der Tagfalter werde die Art als vom Aussterben bedroht (Rote Liste Kategorie 1) eingestuft.
Der Schmetterlings-Verein Melanargia, der mit der DUH gekämpft hat, teilte mit: «Nun bleibt zu hoffen, dass sich die einzigartigen Mosel-Apollofalter wieder erholen und auch bereits verwaiste Lebensräume im Raum Cochem-Zell wiederbesiedeln können, so wie es auch schon in den 1980er Jahren nach dem Ende der Insektizid-Spritzungen der Fall war.»
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