Das Landgericht Koblenz hat in einem Ermittlungskomplex zu Online-Fake-Abos und Kreditkartenbetrug neun Haftbefehle aufgehoben. Ohne Nachermittlungen könne kein dringender Tatverdacht wegen Computerbetrugs oder Betrugs festgestellt werden, teilte das Gericht mit. Da zu erwarten sei, dass die Nachermittlungen eine lange Dauer in Anspruch nehmen werden, könnten die Haftbefehle gegen die Beschuldigten nicht aufrechterhalten werden, von denen einige seit über elf Monaten in Untersuchungshaft saßen.
Zuvor hatte das Gericht bereits entschieden, die am 18. Juni erhobene Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in dieser Form nicht zuzulassen. Eine Razzia vor knapp einem Jahr war als «Operation Chargeback» gelaufen und richtete sich gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke auf drei Kontinenten. Auch das Bundeskriminalamt war beteiligt. Mit Chargeback ist die Rückbuchung einer Kartenzahlung gemeint, weil ein Kunde bei seiner Bank die Stornierung einer Abbuchung etwa wegen Betrugs fordert.
Dutzenden Beschuldigten wurde vorgeworfen, über Fake-Webseiten vor allem zu angeblichen Porno-, Dating- und Streamingangeboten Kreditkartendaten von Geschädigten aus 193 Ländern genutzt zu haben, um mehr als 19 Millionen Fake-Abos abzuschließen. Es soll um über vier Millionen betroffene Kreditkarteninhaber und mehr als 500 Scheinfirmen gehen. Die monatlich abgebuchten Beträge waren bewusst klein gehalten und mit unverständlichen Verwendungszwecken versehen. Damit sollten Kreditkarteninhaber die Abbuchungen überlesen oder nicht eindeutig erkennen können.
Dreistelliger Millionenschaden soll entstanden sein
Der von 2016 bis 2021 entstandene Gesamtschaden der mutmaßlichen Betrüger soll sich auf mehr als 300 Millionen Euro belaufen haben. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz lag der Ursprung der mehrjährigen Ermittlungen in Montabaur im Westerwald - dort habe ein Beschuldigter seinen Wohnsitz oder eine Firma gehabt.
Das Landgericht führte aus, dass die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft sich im Wesentlichen auf Fälle des Computerbetrugs oder des Versuchs dazu beruhe. Nach Einschätzung des Gerichts könnte es sich womöglich in Teilen auch um Betrugstaten oder Versuchen dazu handeln. Dies sei jedoch nicht ausreichend ermittelt. Dabei gehe es vor allem um den genauen Ablauf bei der Erlangung von Daten und deren Erarbeitung.
Es mache einen Unterschied, ob ein mutmaßlich getäuschter Kreditkartenbesitzer seine Daten selbst irgendwo eingebe und eine Zahlung auslöse oder ob eine andere Person die Daten verwende und damit eine Zahlung auslöse, erläuterte das Gericht. Im ersten Fall handele es sich im um Betrug, im zweiten Fall um Computerbetrug. Deshalb seien weitere Ermittlungen und Auswertungen nötig, um eine eindeutige strafrechtliche Einordnung zu haben.
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